Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft

Die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft ist ein Sammelbegriff für die grundlegenden und wichtigsten Bestimmungen bei der Geschäftstätigkeit mit Siberian Wellness. Diese Bestimmungen enthalten:

  • den Ethikkodex des Beraters der Gesellschaft;
  • Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft.

Alle Berater der Gesellschaft sind verpflichtet, die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft einzuhalten. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, andere Bestimmungen und Geschäftsbedingungen zu erlassen und einzuführen und informiert darüber ihre Berater in den offiziellen Quellen der Gesellschaft. Diese Informationen werden auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

  • Bonuspunkte sind ein fester digitaler Indikator, der für jedes Produkt der Gesellschaft individuell definiert ist.
  • Die Gesellschaft ist eine Gruppe juristischer Personen, die sich mit der Produktion, der Vermarktung und dem Handel von Waren mit den Marken „Siberian Health“ und/oder „Siberian Wellness“ befassen; Aufzeichnungen über den Verkauf von Waren an Berater und Privilegierte Kunden führen, deren Boni sowie Vergütungen an Berater berechnen und auszahlen; Incentive-Aktionen, Motivationsprogramme, Events und Veranstaltungen für Berater und Privilegierte Kunden ausarbeiten und organisieren.
  • Abrechnungszentrum stellt eine GmbH „Internationale Gesellschaft „Siberian Health“ (TIN 5407953006, OGRN 1165476080362) dar, die über die ausschließlichen Rechte an den Marken „Siberian Health“ und „Siberian Wellness" verfügt, Aufzeichnungen über registrierte privilegierte Kunden und Berater führt und deren Boni und Beratervergütung berechnet, Entwicklung von Incentive-Aktionen und Organisation motivierender Programme, Veranstaltungen und Events durchführt. Das Abrechnungszentrum ist ein Teil der Gesellschaft.
  • Berater ist eine vom Abrechnungszentrum registrierte Person, die:
    • Produkte im Rahmen eines Einzelhandelskaufvertrags erwirbt und beim Kauf von Waren Boni erhält;
    • Produkte anderen Menschen empfiehlt und Boni für deren Einkäufe erhält;
    • andere Menschen über das Sortiment, die Verfahrensweisen und die Ergebnisse der Verwendung von Produkten informiert;
    • andere Personen dazu bewegt, Privilegierte Kunden oder Berater zu werden;
    • Ein Berater, der den Status einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers hat, hat zusätzlich die Möglichkeit, Aktivitäten zum Aufbau einer Vertriebsstruktur durchzuführen und für seine Leistungen eine Vergütung zu erhalten.
    • Ein Berater, der den Status einer juristischen Person als Einzelunternehmer hat, kann den Einzelhandel mit Waren über ein Fachgeschäft betreiben. In diesem Fall übernimmt der Berater die Funktion eines SIBERIAN WELLNESS Stores.
  • Boni sind Gutschriften, die einem Berater, einem Privilegierten Kunden, vom Abrechnungszentrum ihrem Bonuskonto in Abhängigkeit von der Menge der persönlich und auf deren Empfehlung gekauften Waren gutgeschrieben werden und als Rabatt beim Kauf von Waren verwendet werden können. Als Boni werden auch Prämien bezeichnet, die von der Gesellschaft für das Erreichen eines bestimmten Beraterstatus während einer Geschäftskarriere vergeben werden, sowie Prämien, die die Gesellschaft den Siegern der Bonusprogramme vergibt.
  • Die Marke Siberian Wellness besteht aus einer Reihe von Warenzeichen „Siberian Health“, „Siberian Wellness" sowie dem visuellen Stil, den Regeln und Methoden der Geschäftsabwicklung für den Verkauf und die Werbung für Waren, die vom Abrechnungszentrum entwickelt wurden.
  • BT 300, BT 500, BT 1000, BT 2500, BT 5000, BT 10000, BUSINESS PROFI – sind Status- und Rangbezeichnugen der Berater im Verlauf ihrer Karriere.
  • BUSINESS LEADER, SAPPHIRE BUSINESS LEADER, RUBY BUSINESS LEADER und höher sind Status- und Rangbezeichnungen für jene Berater, die über große Strukturen verfügen.
  • Das Bonuskonto ist das virtuelle Konto eines Beraters, eines Privilegierten Kunden, auf dem die ihnen gutgeschriebenen Boni akkumuliert werden.
  • Eine Ebene der Mentoren – ist eine mehrstufige Organisation, die aus Mentoren besteht, die einer nach dem anderen registriert sind.
  • Markenliteratur und Markenschulungsmaterialien – gedruckte Materialien, Audio-, Video- und Multimediaprodukte, die vom Abrechnungszentrum zur Steigerung des Warenverkaufs entwickelt wurden.
  • Persönlicher Kauf – Kauf von Waren, die im Abrechnungszentrum-System unter Verwendung der Registrierungsnummer eines Beraters oder eines Privilegierten Kunden registriert ist.
  • Ein Persönliches Volumen – sind persönliche Einkäufe von Produkten der Gesellschaft, die vom Privilegierten Kunden oder Berater getätigt werden und unter der entsprechenden Registrierungsnummer verbucht werden. Zum Persönlichen Volumen des Beraters gehören auch Einkäufe, die von seinen Privilegierten Kunden getätigt wurden. Das Persönliche Volumen wird in Bonuspunkten berechnet.
  • SIBERIAN WELLNESS Store, SW Store ist ein spezialisiertes Zentrum für den Einzelhandel mit Waren der Marken „Siberian Health“, „Siberian Wellness". Es befasst sich mit der Durchführung von Präsentationen, Schulungen, Meetings oder anderen Veranstaltungen, die dazu beitragen, das Geschäft der Berater zu unterstützen oder Produkte zu bewerben. Es ist für das Erhalten von Informationen über Produkte und Werbeaktionen durch Kunden, Privilegierte Kunden, Berater oder für die Weiterleitung von Geschäftsinformationen an Berater verantwortlich.
  • Ein Mentor ist ein Berater oder ein Privilegierter Kunde, der einen Kandidaten (einen Berater oder einen Privilegierten Kunden) für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft angeworben hat, der von dem Abrechnungszentrum als Mentor registriert ist und der die von ihm angeworbenen Personen informationell unterstützt, sie schult, aufklärt und als Mentor betreut.
  • Privilegierter Kunde ist eine im Abwicklungszentrum registrierte Person, die Waren im Rahmen eines Einzelhandelskaufvertrags kauft, Boni für persönliche Einkäufe erhält und die Waren anderen Personen empfehlen kann.
  • Der Vergütungsplan stellt die vom Abwicklungszentrum entwickelten Regeln dar, die die Grundlagen, Beträge und das Verfahren zur Berechnung der Vergütung für Berater, die Tätigkeiten zum Aufbau der Struktur durchführen, sowie Boni für Privilegierte Kunden und Berater festlegen.
  • Struktur ist eine Gruppe von Privilegierten Kunden und Beratern, die direkt oder indirekt vom Berater zum Kauf der in SIBERIAN WELLNESS Stores und im Online-Shop verkauften Waren bewogen wurden. Die Struktur eines Beraters kann ein Teil der Struktur des anderen Beraters sein.
  • Die erste Ebene des Beraters – sind Berater und Privilegierte Kunden, deren Registrierungsnummern unmittelbar unter der Registrierungsnummer des Beraters registriert sind.
  • Website ist eine Internetseite mit dem Domainnamen www.siberianhealth.com, die offizielle Informationen über Produkte, Werbeaktionen und Veranstaltungen, über das Geschäft von Siberian Wellness sowie Informationen über Waren, die von SIBERIAN WELLNESS Stores und dem Online-Shop der Gesellschaft vertrieben werden, über die vom Abrechnungszentrum gutgeschriebenen Boni und Vergütungen sowie über Boni, die von Privilegierten Kunden und Beratern beim Kauf von Waren verwendet wurden, enthält.
  • Der Online-Shop der Gesellschaft ist eine Website im Internet mit dem Domainnamen https://eu.siberianhealth.com, auf der Kunden, Privilegierte Kunden und Berater Produkte kaufen.
  • Produkt – Lebensmittel, biologisch aktive Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Parfüms, Konsumgüter, Werbeprodukte und andere Waren, auf denen das Warenzeichen „Siberian Health“ (registriert am 06.06.2008, Markenzertifikat Nr. 352060) und/oder das Warenzeichen „Siberian Wellness“ angebracht ist (registriert am 19. Februar 2019, Markenzertifikat Nr. 699285).
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen – Regeln für die Verarbeitung, Sammlung, Speicherung, Nutzung, Verteilung, Aufzeichnung und Übermittlung personenbezogener Daten, die in der Informationsdatenbank des Abrechnungszentrums enthalten sind, einschließlich Verpflichtungen.
  1. Der Berater ist das Gesicht der Gesellschaft. Das Ansehen des Beraters, sein Professionalismus, seine Sprache, sein Äußeres und seine innere Kultur müssen den hohen Anforderungen der Gesellschaft entsprechen.
  2. Der Berater kennt die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft und hält sie bei seinen Äußerungen und seinen Handlungen überall und immer ein.
  3. Der Berater kennt sich gut mit Produkten aus, verwendet sie selbst und kann sie auch weiteren Menschen in überzeugender Form empfehlen.
  4. Bei der Präsentation der Produkte und der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft hält sich der Berater strikt an die Vorschriften, die in den offiziellen Unterlagen der Gesellschaft enthalten sind. Unglaubwürdige Äußerungen über die Wirksamkeit der Produkte und mögliche Einnahmen sind unzulässig.
  5. Der Berater übt keinen Druck auf potentielle Kunden, Privilegierte Kunden und Berater aus und respektiert ihr Recht, über den Wert der bereitgestellten Informationen und über die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft eigenständig zu entscheiden.
  6. Der Berater tätigt seine Geschäfte, um Gewinne zu erwirtschaften, und tut dies in einer Form, die auch anderen Personen, mit denen er zusammenarbeit, erlaubt, Gewinne zu erzielen.
  7. Der Berater behandelt alle anderen Berater respektvoll und freundlich ungeachtet ihres Status und ihrer Zugehörigkeit zu seiner Struktur.
  8. Der Berater hält sich strikt an die Bestimmung über den Erhalt der stabilen Struktur und nimmt keine Umregistrierung innerhalb der Struktur vor.
  9. Der Berater, der auch als Mentor tätigt ist, sorgt für die Schulung und Unterstützung der gesamten Struktur und trägt nach Kräften dazu bei, dass die Berater seiner Ebene die entsprechende Geschäftskultur entwickeln und den Ethikkodex als ein wichtiges Gesetz für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft wahrnehmen.
  10. Der Berater erkennt, dass der Verstoß gegen die Ethikkodex-Vorschriften und die Bestimmungen für die Zusammenarbeit die Löschung seiner Registrierung in der Gesellschaft nach sich ziehen können.

Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft

  1. Zum Berater / Privilegierten Kunden kann jede geschäftsfähige Person (im Folgenden Kandidat genannt) werden, die volljährig ist.
  2. Die Registrierung bei der Gesellschaft ist eine freiwillige Handlung, die ein Kandidat nur eigenständig ausführen kann, wenn er sich für den Beraterstatus entscheidet. Als Privilegierter Kunde kann sich der Kandidat entweder eigenständig oder mit Hilfe seines Beraters registrieren lassen, der ihn zum Programm WELCOME to WELLNESS eingeladen hat. Die Registrierung kann nur mit der Einwilligung des Kandidaten vorgenommen werden. Als Nachweis dieser Einwilligung gilt das ausgefüllte und unterschriebene Registrierungsformular, die entsprechende E-Mail oder ein eingescanntes gedrucktes Dokument mit der persönlichen Unterschrift des Privilegierten Kunden sowie die Verifizierung der persönlichen Handynummer mithilfe der zur Verfügung stehenden Mittel auf der Website der Gesellschaft. Die Registrierung, die ohne Einwilligung oder Verifizierung der persönlichen Handynummer des Kandidaten erfolgt ist und die durch entsprechende Unterlagen nicht belegt ist, hat keine Gültigkeit. Diese Registrierung kann von der Gesellschaft gelöscht werden. Dabei können gegen den Mentor Sanktionen gemäß Punkt 20 der Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit ergriffen werden.
    1. Beim Abschluss der Registrierung des Kandidaten in der Informationsdatenbank der Gesellschaft wird eine Registrierungsnummer vergeben; über diese Registrierungsnummer erhält der Berater oder der Privilegierte Kunde den Zugang zu seinem BackOffice auf der Internetseite der Gesellschaft; im BackOffice findet das Gutschreiben von Bonuspunkten für die persönlichen Einkäufe und die Einkäufe, die von anderen Personen auf die Empfehlung des Beraters oder des Privilegierten Kunden getätigt wurden, statt.
  3. Status.
    1. Der Kandidat entscheidet sich entweder für den Status des Privilegierten Kunden oder den des Beraters und lässt sich für den entsprechenden Status registrieren.
    2. Voraussetzung für die Beibehaltung des Berater-Status ist die Erfüllung des Persönlichen Volumens i.H.v. 100 Punkten monatlich. Im Falle der Nichterfüllung der Norm des persönlichen Volumens von 100 Punkten monatlich wird der Berater in den Status eines privilegierten Kunden versetzt, wonach alle Bedingungen und Regeln für die privilegierten Kunden der Gesellschaft beginnen für ihn zu gelten (für bei der Gesellschaft ab dem 01.09.2021 registrierte).
      1. Die Bedingung für die Beibehaltung des Berater-Status ist die Erfüllung mindestens einmal in vier aufeinanderfolgenden Monaten mindestens in einem der Monate der Norm für das persönliche Volumen von 100 Punkten. Im Fall des Nichterfüllens von 100 Punkten im Persönlichen Volumen innerhalb von vier nacheinander kommenden Monaten wird der Berater in den Status des Privilegiertes Kunden eingestuft. Anschließend gelten für ihn alle Bedingungen und Regeln, die für Privilegierte Kunden der Gesellschaft gelten (für bei der Gesellschaft ab dem 01.09.2021 registrierte).
    3. Nach der Registrierung kann der Privilegierte Kunde über den BackOffice auf der nicht öffentlichen Internetseite oder in den Shops SIBERIAN WELLNESS in den Beraterstatus wechseln.
  4. Garantien des Beraters.
    1. Jeder Kandidat, der sich bei der Gesellschaft registrieren lässt, übernimmt gewisse Pflichten sowie bestätigt, versichert und garantiert, dass er, solange er bei der Gesellschaft registriert ist und solange seine Registrierung gültig ist,
      ‒ über das Recht auf die Registrierung bei der Gesellschaft in Entsprechung mit allen Bedingungen der Gesellschaft und den geltenden Gesetzen des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat, verfügt;
      ‒ dass er keinen Aktivitäten nachgeht, die mit den Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft im Widerspruch stehen;
      ‒ dass er der Gesellschaft keinen materiellen Schaden zufügen wird;
      ‒ dass seine Registrierung wegen der früheren Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft nicht beendet wurde;
      ‒ dass er in dem Registrierungsformular glaubwürdige Angaben in Bezug auf seine Person gemacht hat.
  5. Registrierung des Kandidaten im System der Gesellschaft.
    1. Die Gesellschaft registriert den Kandidaten aufgrund der Empfehlung seines aktiven Mentors und unter der Voraussetzung, dass der Kandidat in dem entsprechenden Abschnitt des Registrierungsformulars oder bei der Online-Registrierung Angaben über seinen Mentor gemacht hat.
    2. Wenn der Kandidat seine Registrierung direkt und ohne Empfehlungen vornimmt, kann er sich einen Mentor aus der Mentoren-Datenbank aussuchen oder sich ohne Angabe des Mentors registrieren lassen.
    3. Das Registrierungsformular muss vom Kandidaten ohne Fehler ausgefüllt werden. Enthält das Registrierungsformular Fehler, die dazu geführt haben, dass der Kandidat in der Struktur eines anderen Mentors oder zu einem anderen Zeitpunkt registriert wurde, wird keine Verrechnung der Vergütung vorgenommen. Der Kandidat muss die Gesellschaft über die vorhandenen Fehler informieren und einen Antrag auf die Fehlerberichtigung gemäß Ziffer 1.7. stellen.
    4. Zum Zeitpunkt der Registrierung darf der Kandidat keine weitere gültige Registrierungsnummer bei der Gesellschaft haben, andernfalls wird die letzte Registrierung für ungültig erklärt und gegenüber dem Berater werden Sanktionen angewandt, die unter Ziffer 5 vorgesehen sind.
    5. Die Gesellschaft empfiehlt dem Kandidaten, bei der Registrierung jenen Berater als Mentor anzugeben, der den Kandidaten als Erster für die Zusammenarbeit angeworben und über die Möglichkeiten bei der Gesellschaft informiert hat. In Anerkennung der wichtigen Rolle der Mentoren beim Direktvertrieb behält der Kandidat bis zum Abschluss der Registrierung das Recht, sich seinen Mentor selbst auszusuchen.
    6. Wenn der Ehepartner des Kandidaten zu einem früheren Zeitpunkt bei der Gesellschaft registriert wurde, hat die Wahl eines Mentors gemäß Ziffer 2 zu erfolgen.
    7. Eigentümer und Mitarbeiter eines Privatunternehmens können ausschließlich in der Struktur eines Business-Leaders registriert werden, der eine Empfehlung für die Gründung dieses Privatunternehmens ausgesprochen hat. Bei Verstößen gegen Ziffer 1.5.7. hat die Gesellschaft das Recht, den Berater / den Privilegierten Kunden zusammen mit dessen Team der Struktur des Business-Leaders zuzuweisen, der die Empfehlung für die Gründung dieses Privatunternehmens ausgesprochen hat.
  6. Verweigerung der Registrierung.
    1. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, dem Kandidaten die Registrierung und die erneute Registrierung zu verweigern.
    2. Die Online-Registrierung des Kandidaten kann nur dann erfolgen, wenn er eine private Handynummer hat, die in Entsprechung mit den geltenden Gesetzen des Landes vergeben wurde, in dem die Registrierung vorgenommen wird.
    3. Sollte der Kandidat keine private Handynummer haben, kann er das Online-Registrierungsformular auf der offiziellen Internetseite der Gesellschaft in anderen Ländern verwenden.
  7. Berichtigung der Fehler, die bei der Registrierung gemacht wurden.
    1. Wenn bei der Registrierung fehlerhafte Angaben zu dem Mentor gemacht wurden, hat der Berater / der Privilegierte Kunde das Recht, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Zeitpunkt der Registrierung bei der Gesellschaft einen Antrag auf die Fehlerberichtigung zu stellen; der Antrag muss die schriftliche Einwilligungserklärung des aktuellen Mentors enthalten. Auf der Grundlage der eingereichten Dokumente wird die Gesellschaft entsprechende Änderungen einfügen.
    2. Sollte der Fehler, der bei der Registrierung gemacht wurde, erst nach Ablauf von 30 (dreißig) Tagen ab dem Zeitpunkt der Registrierung des Beraters / des Privilegierten Kunden festgestellt werden, wird er in vorgeschriebener Weise gemäß Ziffer 3.1. berichtigt.
    3. Der Antrag auf die Fehlerberichtigung sowie die Einwilligungserklärung des Mentors können bei der Gesellschaft persönlich, per Post oder per E-Mail unter registrator@sibvaleo.com abgegeben werden.
  1. Bestimmungen über die Registrierung und die Tätigkeit der Ehepartner
    1. Ehepartner, die in einer eingetragenen Ehe leben, können unter einer Registrierungsnummer oder unter separaten Registrierungsnummern erfasst werden. In diesem Fall ist der Ehepartner, der seine Registrierungsnummer als Erster erhalten hat, als Mentor des zweiten Ehepartners anzusehen.
    2. Der Ehepartner, der die Registrierungsnummer erhalten hat, haftet für jedwede im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft stehenden Handlungen seines Ehepartners, der keine eigene Registrierungsnummer hat.
    3. Ehepartner sind nicht berechtigt, unterschiedliche Mentoren zu haben oder unterschiedlichen Strukturen anzugehören.
    4. Wenn zwei Berater, die ihre Geschäfte in unterschiedlichen Strukturen führen, eine Ehe schließen, sind sie berechtigt, ihre Registrierungsnummern und ihre Strukturen beizubehalten oder ihre Tätigkeit in einer der Strukturen fortzuführen; dabei bleibt die frühere Struktur auf der früheren Ebene der Mentoren bestehen.
    5. Im Falle der Scheidung eines Ehepaares wird nur derjenige Ehepartner als Berater von der Gesellschaft anerkannt, der eine Registrierungsnummer hat; nur er/sie ist in diesem Fall berechtigt, Bonuspunkte, Prämien, Business-Tools und Auszeichnungen zu erhalten. Jegliche Absprachen über die Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft, die zwischen Ehepartnern getroffen werden, die sich scheiden lassen, müssen von den Ehepartnern geregelt werden und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Gesellschaft. Ohne schriftliche Genehmigung durch die Gesellschaft sind irgendwelche anderen Absprachen über die Aufteilung von Bonusgutschriften, Prämien, Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft, Auszeichnungen oder Business-Tools zwischen den geschiedenen Ehepartnern unzulässig.
    6. Wenn einer der Ehepartner, die geschieden werden, Berater ist, ist der zweite Ehepartner berechtigt, sich jederzeit nach der Scheidung neu registrieren zu lassen und eine neue Registrierungsnummer bei dem gleichen Mentor oder bei einer anderen Struktur zu erhalten.
    7. Wenn Ehepartner, die in einer rechtswirksamen Ehe leben, unter einer Registrierungsnummer tätig sind, werden alle Bonusgutschriften und Prämien-Auszahlungen an sie nur in einem einmaligen Betrag vorgenommen. Der entsprechende Businessstatus wird beiden Ehepartnern gleichzeitig verliehen. Die Statussymbole werden an beide, Business-Tools und Auszeichnungen hingegen nur jeweils einzeln pro Ehepaar vergeben. Der Berater, der den Business-Leader-Status hat, beantragt bei der Gesellschaft den Beraterstatus für seinen Ehepartner innerhalb seiner Struktur und bestätigt dadurch dessen aktive Tätigkeit.
    8. Wenn beide Ehepartner unter separaten Registrierungsnummern tätig sind, werden auch die Ergebnisse ihrer Tätigkeit separat erfasst.
  1. Wechsel zu einem anderen Mentor
    1. Der Berater oder der Privilegierte Kunde, der zu einem anderen Mentor wechseln möchte, muss bei der Gesellschaft einen schriftlichen Antrag stellen und folgende Dokumente beibringen:
      – eine schriftliche Einwilligungserklärung aller höher stehenden Mentoren seiner Struktur bis auf Business- Leader,
      – eine schriftliche Einwilligungserklärung des Ruby- Business-Leaders,
      – eine schriftliche Einwilligungserklärung des neuen Mentors.
    2. Die gesamte Struktur, die vom Berater / dem Privilegierten Kunden gebildet wurde, der zu einem anderen Mentor wechselt, verbleibt in der früheren Struktur des ersten Mentors.
    3. Die Entscheidung über den Wechsel zu einem anderen Mentor wird von der Gesellschaft jedes Mal individuell getroffen.
    4. Die Gesellschaft ist berechtigt, dem Berater den Wechsel zu einem anderen Mentor einseitig zu verweigern, wenn sie die von ihm angeführte Begründung für den Wechsel für nicht ausreichend erachtet.
  2. Struktur ohne Mentor
    In Sonderfällen, in denen Berater / Privilegierte Kunden und ihre Strukturen ohne Mentor bleiben, ist die Gesellschaft berechtigt, sie mit derer Zustimmung und unter speziellen Bedingungen anderen Mentoren zuzuweisen.
  3. Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft
    Gründe für die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft:
    1. Löschung der Registrierung.
      Die Registrierung wird automatisch gelöscht, wenn der Berater oder der Privilegierte Kunde innerhalb von vier aufeinander folgenden Monaten ab dem Monat seiner Registrierung keine Produkte erwirbt. Nach der Löschung der Registrierung kann man sich jederzeit erneut registrieren lassen und die entsprechende Struktur und den Mentor wählen.
      1. Wenn der Berater / der Privilegierte Kunde in einem der vier ersten Monaten, den Registrierungsmonat eingeschlossen, Einkäufe getätigt hat, wird die Registrierung dann automatisch gelöscht, wenn unter der entsprechenden Registrierungsnummer 6 aufeinander folgende Monate keine Produkte erworben werden.
    2. Beendigung der Registrierung auf Initiative des Beraters oder des Privilegierten Kunden.
      1. Der Berater / der Privilegierte Kunde kann jederzeit die Beendigung seiner Registrierung bei der Gesellschaft beantragen.
      2. Die Gesellschaft prüft den Antrag innerhalb von 10 Werktagen; nach Ablauf dieser Frist wird die Registrierung des Beraters / des Privilegierten Kunden beendet. Wird der Antrag auf die Beendigung der Registrierung vor dem Ablauf der angegebenen Frist zurückgenommen, gilt der Antrag als nicht gestellt und die Registrierung besteht weiter.
    3. Beendigung der Registrierung auf Initiative der Gesellschaft.
      1. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Registrierung des Beraters auf eigene Initiative und ohne Begründung zu beenden.
      2. Über die Beendigung der Registrierung des Beraters benachrichtigt die Gesellschaft den betreffenden Berater, seinen Mentor und den Leader der Struktur per E-Mail.
      3. Wenn die Registrierung des Beraters auf Initiative der Gesellschaft beendet wird, ist der Berater nicht berechtigt, unter einem anderen Namen von der Gesellschaft Auszahlungen und Ersatzleistungen zu verlangen.
  4. Folgen aus der Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft
    1. Bei Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft aus einem der oben genannten Gründe ist dem Berater Folgendes nicht mehr erlaubt:
      – sich als Berater der Gesellschaft vorzustellen;
      – die vom Vergütungsplan und den Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft vorgesehene Tätigkeit als Berater fortzuführen;
      – Warenzeichen, Handelsmarken, Firmenbezeichnungen, Symbole, Logos und sonstige Objekte des geistigen Eigentums der Gesellschaft zu verwenden.
      1. Nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft aus einem der oben genannten Gründe werden alle durch den Berater oder den Privilegierten Kunden gesammelten und unter der entsprechenden Registrierungsnummer verbuchten Bonuspunkte gelöscht.
    2. Der Berater, der die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft beendet hat, ist berechtigt, Produkte der Gesellschaft zu erwerben.
    3. Wenn die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft beendet wird, wird die Struktur des Beraters dem höher stehenden Mentor zugeführt
      1. Bei Beendigung der Zusammenarbeit zwischen der Gesellschaft und dem Berater, der den Business-Team-10.000-Status und höher hat, wird seine Struktur dem höher stehenden Mentor zugeführt. Die dem Mentor zugeführte Struktur wird bei der Vergütungsberechnung und nicht bei der Verleihung des qualifizierten Status sowie bei der Berechnung der Platinum- und Diamondbonuspunkten berücksichtigt.
    4. Nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft sperrt die Gesellschaft den Zugang des Beraters zu seinem BackOffice auf der Internetseite der Gesellschaft.
  5. Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft
    1. Der Berater / der Privilegierte Kunde, der die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft beendet hat, kann sich aus Gründen, die unter Ziffer 3.3.1. angegeben sind, bei der Gesellschaft jederzeit und in jedem Status erneut registrieren lassen und eine neue Registrierungsnummer erhalten.
    2. Der Berater, der seine Zusammenarbeit mit der Gesellschaft aus Gründen, die unter Ziffer 3.3.3. (auf eigene Initiative) oder unter Ziffer 3.3.3. (auf Initiative der Gesellschaft) beendet hat, kann sich bei der Gesellschaft in jedem Status und in jeder Struktur nach Ablauf von 6 Monaten seit der Beendigung der Zusammenarbeit unter der alten Registrierungsnummer erneut registrieren lassen.
      1. Der Ehepartner des Beraters, der seine Zusammenarbeit mit der Gesellschaft aus Gründen, die unter Ziffer 3.3.2. (auf eigene Initiative) oder unter Ziffer 3.3.3. (auf Initiative der Gesellschaft) angegeben sind, beendete hat, kann sich bei der Gesellschaft in jedem Status und in jeder Struktur nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Monat der Beendigung der Zusammenarbeit unter der alten Registrierungsnummer registrieren lassen.
    3. Der Privilegierte Kunde, der seine Zusammenarbeit mit der Gesellschaft aus Gründen, die unter Ziffern 3.3.2. und 3.3.3. angegeben sind, beendet hat, sowie sein Ehepartner können sich bei der Gesellschaft in jedem Status und in jeder Struktur frühestens nach Ablauf von 6 (sechs) Monaten ab dem Monat, in dem die Registrierung beendet wurde, registrieren lassen.
    4. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, dem Kunden, der seine Zusammenarbeit mit der Gesellschaft aus Gründen, die unter Ziffern 3.3.2. und 3.3.3. angegeben sind, beendet hat, die erneute Registrierung zu verweigern oder die Frist zu verlängern, innerhalb derer die Registrierung nicht erlaubt wird.
    5. Bei der Wiederaufnahme der Zusammenarbeit zwischen dem Berater und der Gesellschaft wird die vom Berater gegründete Struktur an den Berater nicht zurückgegeben.
    6. Bei der Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft werden alle Bonuspunkte unter der entsprechenden Registrierungsnummer neu gesammelt.
    7. Bei Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft ist die Teilnahme an allen Preis- und Bonusprogrammen erst ab dem Erreichen des Rangs möglich, der eine Stufe höher ist als der Rang, den der Berater zum Zeitpunkt der Beendigung innehatte. Bis zum Erreichen dieser Karrierestufe (Rang) wird das Volumen des Beraters, der die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft wieder aufgenommen hat, von den Mentoren in den Programmen und Promos nicht berücksichtigt. Diese Beschränkung gilt für 5 (fünf) Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft.
  1. Vergabe einer Familienregistrierungsnummer.
    1. Der Berater hat das Recht, einen Ehepartner oder einen der nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Geschwister) unter seiner Registrierungsnummer erfassen zu lassen.
    2. Der Berater muss der Gesellschaft folgende Dokumente mit Angaben über seinen Ehepartner oder seinen Verwandten vorlegen:
      1) den Antrag des Ehepartners / Verwandten auf die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft;
      2) eine Kopie des Passes;
      3) eine Kopie der Eheurkunde (für Ehepartner);
      4) eine Kopie der Urkunde, durch die die Verwandschaftsbeziehungen bestätigt werden.
    3. Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Antrag des Beraters auf die Vergabe der Familienregistrierungsnummer, innerhalb von 5 (fünf) Werktagen zu prüfen, und den Berater über die Ergebnisse der Prüfung schriftlich zu informieren. Die Gesellschaft hat das Recht, dem Antrag des Beraters stattzugeben oder die Vergabe einer Familienregistrierungsnummer zu verweigern, wenn sie die dargelegten Gründe für unzureichend erachtet.
  2. Anforderungen an den Ehepartner / den Verwandten, der in die Familienregistrierungsnummer aufgenommen wird
    1. Der Ehepartner / der Verwandte muss über erforderliche Kenntnisse der Marke "Сибирское здоровье", über Schlüsseltechnologien bei der Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft, den Vergütungsplan, die Incentive Programs und die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft verfügen.
    2. Der Ehepartner / der Verwandte verpflichtet sich, die Verantwortung für die Verwaltung, Motivation und Schulung der Vertriebsstruktur des Beraters zu übernehmen.
    3. Der Ehepartner / der Verwandte verpflichtet sich, den Umsatz der Vertriebsstruktur des Beraters aufrechtzuerhalten und zu steigern.
    4. Der Ehepartner / der Verwandte muss in seinem Antrag bestätigen, dass er alle unter Ziffern 4.2.1–4.2.3. genannten Bedingungen akzeptiert
  3. Prämien und Bonusanrechnungen, die unter der Familienregistrierungsnummer gesammelt wurden, werden jenem Berater gutgeschrieben, der als Erster bei der Gesellschaft registriert wurde. Alle Anrechnungen von Boni und Auszahlungen von Prämien werden in einem einmaligen Betrag getätigt.
    Alle Bonusanrechnungen und Prämien werden einmalig ausgezahlt.
  4. Die dem Berater zuerkannten Auszeichnungen und die vom Berater vor der Vergabe der Familienregistrierungsnummer erreichten Ränge, werden dem Ehepartner / dem Verwandten nicht zugewiesen.
    Im weiteren Verlauf der Geschäftstätigkeit werden Ränge und Status an beide Personen vergeben, die unter der Familienregistrierungsnummer erfasst sind. Pro zwei Personen wird nur eine Qualifikationsauszeichnung vergeben, Statussymbole erhält hingegen jede Person.
  5. Bei strittigen Fragen zwischen Verwandten oder bei Scheidung des Ehepaares wird nur derjenige Ehepartner / derjenige Verwandte von der Gesellschaft als Berater anerkannt, der bei der Gesellschaft registriert ist. In diesem Fall ist nur er/sie berechtigt, Bonusanrechnungen, Prämien, Business-Tools und Auszeichnungen zu erhalten. Jegliche Absprachen über die Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft, die zwischen Ehepartnern / Verwandten getroffen werden, müssen von den Inhabern der Familienregistrierungsnummer selbst geregelt werden und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Gesellschaft. Ohne schriftliche Genehmigung durch die Gesellschaft sind jegliche Absprachen über die Aufteilung von Bonusgutschriften, Prämien, Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft, Auszeichnungen oder Business-Tools nicht zulässig.
  6. Der Ehepartner / der Verwandte, der unter der Familienregistrierungsnummer zusätzlich erfasst wurde, kann auf eigene Initiative, auf Initiative der Gesellschaft sowie auf Initiative des Beraters, der bei der Gesellschaft registriert ist, seine Erfassung unter dieser Registrierungsnummer jederzeit beenden.
  7. Der Berater, der die Erfassung der Familienregistrierungsnummer bei der Gesellschaft hat vornehmen lassen, ist nicht berechtigt, seine Rechte in Bezug auf diese Nummer an seinen Ehepartner / seinen Verwandten abzutreten.
  8. Das Recht auf die Beendigung der Registrierung unter der Familienregistrierungsnummer hat nur derjenige Berater, der die Erfassung der Registrierungsnummer bei der Gesellschaft als Erster beantragt hat.
  9. Vererbung von Rechten
    1. Im Todesfall des Beraters werden seine Eigentumsrechte, die im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten als Berater bei der Gesellschaft stehen, vererbt.
    2. Die Frist für die Übertragung von Eigentumsrechten auf die Erben des Beraters beträgt 2 (zwei) Monate ab dem Datum des Todes des Beraters. Die Erben des Beraters müssen der Gesellschaft folgende Unterlagen vorlegen:
      1) den Antrag des Erben auf die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft, der vom Mentor und dem ersten Mentor, der mindestens den Business-Leader-Status hat, beglaubigt wird;
      2) eine Passkopie des Erben;
      3) eine Kopie der Sterbeurkunde des Beraters;
      4) eine Kopie der Urkunde, die die Verwandschaftsbeziehung zwischen dem Erben und dem Berater nachweist.
    3. Bei Erbverzicht oder bei Nichtannahme der Erbschaft des verstorbenen Beraters innerhalb von 2 (zwei) Monaten wird die Registrierung des Beraters beendet. Die vom Berater gebildete Verkaufsstruktur wird seinem unmittelbaren Mentor zugeführt.
    4. Der Rechtsnachfolger, der kein Berater ist, muss sich bei der Gesellschaft registrieren lassen. In diesem Fall werden die Rechte an der Struktur auf den Rechtsnachfolger übertragen. Die Registrierungsnummer des Beraters, unter der die Rechte vererbt werden, wird aufgehoben.
    5. Der Rechtsnachfolger erhält das Recht, nach einem Kalenderjahr ab dem Zeitpunkt der Übertragung der Rechte des Beraters auf ihn neue Qualifikationsprämien und Auszeichnungen zu erhalten.
      Diese zeitliche Beschränkung wurde eingeführt, damit der Rechtsnachfolger die seinem Status entsprechende Qualifikation in vollem Maße erreicht und beweist, dass er durch sein persönliches Tun das Wachstum und die Entwicklung der Struktur voranbringt, ohne auf die Leistungen des Beraters zurückzugreifen, der die Rechte übertragen hat.
    6. Der Status, den der Rechtsnachfolger innerhalb von 12 (zwölf) Kalendermonaten ab dem Monat, in dem die Rechte des Beraters auf ihn übertragen wurden, durch seine Geschäftstätigkeit erreicht, wird von der Gesellschaft nicht anerkannt, es werden auch keine Auszeichnungen und Qualifikationsprämien vergeben.
    7. Eine Ausnahme von der unter Ziffer 4.9.6 festgelegten Regel bilden der zweite und nachfolgende Status, den der Rechtsnachfolger durch seine Geschäftstätigkeit erreicht hat (unter anderem auch innerhalb von 12 (zwölf) Kalendermonaten ab dem Monat, in dem er die Rechte des Beraters übertragen bekommen hat).
    8. Bei Vererbung von Rechten ist der höher stehende Mentor, der den Business-Leader-Rang hat, berechtigt, die ihm zugeführte Struktur zwecks ihres Erhalts und ihrer Entwicklung zu optimieren. Die Optimierung ist ausschließlich im Rahmen der infolge der Vererbung zugeführten Struktur möglich.
  10. Bei Todesfall eines Privilegierten Kunden werden seine Eigentumsrechte, die mit seiner Tätigkeit als Privilegierter Kunde im Zusammenhang stehen, nicht vererbt.
  1. Eine Umregistrierung ist eine wiederholte Registrierung, die der Berater / der Privilegierte Kunde beim Vorhandensein einer gültigen Registrierungsnummer und unter Angabe seines neuen Mentors vornimmt. Des Weiteren bedeutet die Umregistrierung eine Registrierung, die unter Verletzung der Ziffer 3.5.2. dieser Bestimmungen vorgenommen wird.
  2. Die Umregistrierung ist auch eine Registrierung, bei der der Ehepartner des Beraters / des Privilegierten Kunden in einer anderen Struktur mit einem anderen Mentor erfasst wird.
  3. Die Gesellschaft verbietet, Umregistrierungen vorzunehmen.
  4. Anträge im Zusammenhang mit der Umregistrierung können bei der Gesellschaft innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Zeitpunkt der Umregistrierung schriftlich eingereicht werden. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden von der Gesellschaft nicht geprüft.
  5. Wird die Umregistrierung festgestellt, werden folgende Schritte unternommen:
    - die Umregistrierung wird auf Initiative der Gesellschaft beendet;
    - die Struktur der Person, die die Umregistrierung zugelassen hat, wird dem alten Mentor dieser Person zugewiesen;
    - die Registrierungsnummer des Ehepartners und die von ihm gebildete Struktur werden der Struktur des Ehepartners zugewiesen, der zu einem früheren Zeitpunkt registriert wurde;
    - gegenüber dem Mentor, in dessen Struktur die Umregistrierung erfolgt ist, werden Geldsanktionen in Höhe der zweifachen Auszahlung ergriffen; die Höhe der zweifachen Auszahlung wird auf der Grundlage des Warenumsatzes des umregistrierten Beraters und seiner Gruppe berechnet. Die Summe der Geldstrafe wird auf der Grundlage der Auszahlungen an den Mentor innerhalb des letzten kompletten Zeitraumes berechnet.
  6. Der Berater / der Privilegierte Kunde kann in der Informationsdatenbank der Gesellschaft nur eine Registrierungsnummer haben. Beim Aufdecken von Fällen der direkten oder indirekten Kontrolle über mehr als eine Registrierungsnummer sowie beim Aufdecken von Fällen der Fälschung und der Registrierung auf Strohmänner hat die Gesellschaft das Recht, diese Registrierung zu löschen und (im Falle einer Umregistrierung) die gebildete Struktur unter der ersten Registrierungsnummer zu erfassen.
    Die Registrierung gilt als fiktiv anzusehen, wenn der registrierte Berater, Privilegierter Kunde, die Tatsache der Selbstregistrierung auf Anfrage der Mitarbeiter der Gesellschaft / des Kontaktzentrums nicht bestätigt und durch die bei der Registrierung angegebenen Kontaktdaten nicht innerhalb eines Monats in Verbindung tritt.
    Wenn festgestellt wird, dass unter den Scheinnummern solche Handlungen wie die Registrierung von weiteren Scheinnummern zwecks der Bonusanrechnung und der Beteiligung an Bonus- und Motivationsprogrammen der Gesellschaft vorgenommen werden, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, Strafmaßnahmen oder sonstige Maßnahmen bis hin zu einer Löschung der Registrierung zu ergreifen. Der Mentor, in dessen Team Verstöße dieser Art festgestellt wurden, wird aus allen Ranglisten, Promo-, Motivations- und Bonusprogrammen der Gesellschaft ausgeschlossen: Incentive Programs, The Reward Trip Program, Siberian Wellness Car, Promo- und Bonusprogramme für Leader. Als Vertragsstrafe werden Boni, die nach den Ergebnissen der Teilnahme an Bonusprogrammen gezahlt wurden, von späteren Einzahlungen auf das Konto einbehalten.
  7. Die Gesellschaft benachrichtigt den Zuwiderhandelnden, seinen Mentor und den Leader der Struktur über ihre Entscheidung schriftlich.
  1. Die Gesellschaft befolgt die Null-Aktivitäten-Politik auf nicht erschlossenen Märkten.
    Ein nicht erschlossener Markt ist ein Land, in dem die Gesellschaft ihre offizielle Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat.
    Als Aufnahme der Tätigkeit der Gesellschaft gilt der Start beim Vertrieb von Produkten durch einen Vertriebspartner der Gesellschaft oder durch ein Privatunternehmen sowie über den Online-Shop der Gesellschaft. Wenn die Gesellschaft in ihren Publikationen oder auf ihrer Website keine Informationen über die Erschließung eines neuen Landes veröffentlicht hat, sind jegliche Aktivitäten in diesem Land unzulässig, d.h. es gelten die Bestimmungen über die Null-Aktivitäten-Politik.
  2. Bestimmungen über die Null-Aktivitäten-Politik auf nicht erschlossen Märkten:
    1. Es ist verboten, auf nicht erschlossenen Märkten die Produkte der Gesellschaft zu verkaufen und zu promoten, Personen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft anzuwerben und im Internetraum des betreffenden Landes Webseiten zu erstellen, die mit der Gesellschaft assoziiert werden.
    2. Es ist verboten, die nicht im Auftrag der Gesellschaft hergestellten Druckerzeugnisse der Gesellschaft einzuführen, auszuführen, zu vertreiben oder in sonstiger Weise zu verwenden.
    3. Es ist verboten, jegliche Druckerzeugnisse der Gesellschaft gleich aus welchem Grund in das nicht erschlossene Land einzuführen. Die Einfuhr der Produkte sowie ihre Registrierung und Kennzeichnung ohne Genehmigungen können für den Zuwiderhandelnden und das betreffende Unternehmen eine administrative und strafrechtliche Verantwortung, Geldstrafen und die Beschlagnahme der Produkte und Werbematerialien nach sich ziehen. Handlungen dieser Art schaden dem Ansehen der Marke "Сибирское здоровье" und der Produkte und gefährden die Möglichkeiten der Gesellschaft, ihre offizielle Tätigkeit in diesem Land aufzunehmen.
    4. Jegliche Werbung für die Produkte und/oder die Geschäftstätigkeit bei der Gesellschaft zwecks der Anwerbung potentieller Kunden, Privilegierter Kunden und der Berater ist sowohl auf dem Gebiet des unerschlossen Marktes als auch auf dem Markt, auf dem die Gesellschaft offiziell tätig ist, untersagt.
    5. Es ist untersagt, sich als Mitarbeiter der Gesellschaft auszugeben. Es ist untersagt, sich in jedem nicht erschlossenen Land als exklusiver Vertreter der Gesellschaft auszugeben.
    6. Es ist untersagt, auf dem nicht erschlossenen Markt, eine "vorläufige Registrierung" der Kandidaten vorzunehmen. Das Ausfüllen jeglicher Unterlagen durch den Kandidaten begründet für ihn keine Pflichten.
    7. Es ist untersagt, in nicht erschlossenen Ländern Personen einzuladen, Treffen (unter anderem auch unter vier Augen) und Versammlungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft stehen, vor der Verkündung des Datums, ab dem die Gesellschaft ihre offiziellen Tätigkeit in dem betreffenden Land aufnimmt, durchzuführen.
    8. Es ist untersagt, für den nicht erschlossenen Markt Internetseiten zu erstellen und Internetshops zu gründen, die mit der Gesellschaft assoziiert werden.
    9. Bei Reisen in die nicht erschlossenen Länder ist es untersagt, bei dort lebenden Personen das Interesse an der Gesellschaft zu wecken und sie für die Geschäftstätigkeit bei der Gesellschaft anzuwerben.
  3. Wenn die Gesellschaft glaubwürdige Informationen darüber erhält, dass auf dem nicht erschlossenen Markt untersagte Handlungen vorgenommen werden, ist sie berechtigt, gegenüber dem Zuwiderhandelnden administrative Maßnahmen zu ergreifen, unter anderem kann die Gesellschaft ein Aufklärungsgespräch und eine erneute Schulung veranlassen, die Auszahlung von Prämien und Bonusanrechnungen aussetzen, eine Geldstrafe verhängen, den Berater von der Liste der Personen streichen, die ein Statusabzeichen anstreben, die Teilnahme an der Anerkennungszeremonie AWARDS CEREMONY verweigern und die Registrierung auf eigene Initiative einseitig beenden.
  4. Die Mentoren sind verpflichtet, alle Personen, die ihrer Struktur angehören, über die Bestimmungen über die Null-Aktivitäten-Politik auf nicht erschlossenen Märkten aufzuklären.
  5. Jegliche Registrierungsnummern, die auf dem Gebiet eines nicht erschlossenen Marktes vergeben wurden, sind ungültig.
  1. Der Berater ist berechtigt, Produkte der Gesellschaft für den persönlichen Gebrauch in jedem Shop SIBERIAN WELLNESS zu erwerben und sie weiteren Personen zu empfehlen. Der Berater ist berechtigt, im Auftrag seiner Verwandten, Freunde und Bekannten irregulär Produkte zu erwerben und somit eine konsolidierte Produktbestellung aufzugeben.
  2. Wenn die Zusammenarbeit zwischen dem Berater und der Gesellschaft einen permanenten Charakter aufweist und die Aktivitäten des Beraters auf das permanente Erwirtschaften der Einnahmen gerichtet sind, ist der Berater verpflichtet, sich als Einzelunternehmer registrieren zu lassen.
    1. Der Berater, der den Business-Team-5000-Status erreicht hat, ist verpflichtet, sich als Einzelunternehmer registrieren zu lassen.
    2. Der Berater ist verpflichtet, die Gesellschaft über seine Registrierung als Einzelunternehmer in Kenntnis zu setzen und innerhalb von drei Werktagen ab dem Registrierungstag als Einzelunternehmer der Gesellschaft alle Kopien erforderlicher Nachweise vorzulegen.
  3. Die Tätigkeit des Beraters, der als Einzelunternehmer registriert ist, besteht darin, Konsumentengruppen zu bilden, andere Personen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft anzuwerben und sie bei der Bildung der eigenen Struktur zu unterstützen.
  4. Der Berater, der als Einzelunternehmer registriert ist, kann Produkte der Gesellschaft vertreiben, falls dieser Vertrieb den geltenden Gesetzen des Landes nicht widerspricht und Produkte nicht für den persönlichen und Familiengebrauch, sondern für die kommerziellen Ziele erworben werden.
  5. Der Berater ist ab dem Zeitpunkt seiner Registrierung bei der Gesellschaft ein unabhängiger Partner der Gesellschaft. Der Berater ist kein Mitarbeiter, kein Arbeitnehmer, kein Agent, kein Auftraggeber, kein Kommissionär, kein juristischer Vertreter der Gesellschaft und geht kein Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft ein.
  6. Der Berater organisiert seine Tätigkeit eigenständig und befolgt die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit und die Gesetze jenes Landes und jener Region, in dem /in der er lebt und seine Geschäftshandlungen vornimmt.
  7. Der Berater trägt in vollem Umfang und eigenständig die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung (der Gesetze und der untergesetzlichen Normen) in jenen Ländern, in denen er seinen Wohnsitz hat und seine Geschäftshandlungen vornimmt: Unter anderem ist er für die fristgemäße und vollständige Entrichtung von Steuern und für gesetzeskonforme unternehmerische Aktivitäten verantwortlich.
  8. Der Berater trägt eigenständig das Risiko für Verluste und Ausgaben, die für die Vornahme seiner Handlungen erforderlich sind.
  9. Die Gesellschaft, ihre Filialen, Vertretungen, Niederlassungen und Mitarbeiter tragen für Handlungen / unterlassene Handlungen des Beraters keine Verantwortung.
  10. Der Berater und seine Vertreter sind nicht berechtigt, im Zusammenhang mit ihrer unabhängigen Tätigkeit gegenüber der Gesellschaft, ihren Filialen, Vertretungen, Niederlassungen und Mitarbeitern Ansprüche und Forderungen geltend zu machen.
  11. Der Berater ist berechtigt, Dienstleistungen und Informationen zu beziehen, die die Gesellschaft zur Verfügung stellt und die er für seine Tätigkeit benötigt.
  12. Der Berater ist berechtigt, seine Tätigkeit in dem Umfang vorzunehmen, den er für sich aufgrund des Vergütungsplans und der Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit eigenständig festgelegt hat.
  13. Der Berater muss erkennen, dass die Teilnahme an Treffen, Schulungen oder sonstigen Veranstaltungen keine Garantie für seinen Erfolg bei der Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft ist. Der Berater entscheidet eigenständig darüber, wie viel Zeit und Mittel er in die Teilnahme an Veranstaltungen zu investieren bereit ist.
  14. Der Berater ist nicht berechtigt, die von der Gesellschaft organisierten Veranstaltungen dafür zu nutzen, um Waren und Dienstleistungen, die keine Waren und Dienstleistungen der Gesellschaft sind, zu promoten oder Einnahmen aus dem Vertrieb oder dem Bewerben dieser Waren und Dienstleistungen zu erwirtschaften.
  15. Die Gesellschaft unterstützt die Berater mit Informationen und Beratungen in der Form, die im Rahmen der Zusammenarbeit festgelegt ist.
  16. Die Berater / die Privilegierten Kunden sind verpflichtet, die Gesellschaft über die Änderungen ihrer personenbezogenen Daten (z.B., Änderung des Familiennamens, der Telefonnummer, der Passangaben u.s.w.) oder über die Informationen, die die Tätigkeit bei der Gesellschaft betreffen, in Kenntnis zu setzen, indem sie innerhalb eines Kalendertages ab dem Datum dieser Änderungen eine E-Mail an call-centre@sibvaleo.com schicken und in der Betreffzeile Folgendes angeben: "Änderung der Angaben des Beraters (Name, Vorname, Vatersname), Registrierungsnummer, Region". Bei Änderung der E-Mail-Adresse muss der Berater in seinem Backoffice zwecks des Mailings die aktuelle E-Mail angeben und die Gesellschaft darüber informieren.
  17. Wenn der Berater / der Privilegierte Kunde Fragen oder Ansprüche hat oder wenn er bestimmte Fehler bei der Anrechnung von Boin und bei angerechneten und ausgezahlten Prämien sowie bei Platzierungen der Berater innerhalb der Struktur findet, so ist er verpflichtet, innerhalb von 60 (sechzig) Tagen und im Falle einer Umregistrierung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum, an dem der vermutliche Fehler festgestellt wurde (die Umregistrierung stattfand), die Gesellschaft schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen.
  18. Wenn der Berater / der Privilegierte Kunde Beschwerden oder Ansprüche gegenüber anderen Beratern / Privilegierten Kunden hat, muss er zunächst seinen Mentor über das vorhandene Problem in Kenntnis setzen; der Mentor seinerseits muss versuchen, dieses Problem mit dem Leader seiner Struktur zu lösen. Wenn der Konflikt durch den Mentor und den Leader der Struktur nicht beigelegt ist, muss die Gesellschaft schriftlich darüber benachrichtigt werden, die Benachrichtigung muss eine schriftliche Erklärung des Mentors und des Leaders der Struktur enthalten. Die Gesellschaft wird die Beschwerde prüfen und darüber entscheiden.
  19. Der Berater verpflichtet sich, während und nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft keine negativen Informationen zu verbreiten. "Negative Informationen" heißen jegliche negativen Aussagen, die falsche Informationen über die Gesellschaft erhalten und öffentlich zugänglich gemacht worden, einschließlich öffentliche und Online-Bekanntmachungen, Aussagen, die das Ansehen der Gesellschaft in Frage stellen und ihre Mitarbeiter und andere Berater und Privilegierte Kunden entwürdigen.
  1. Der Berater / der Privilegierte Kunde darf sich als Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellter, Kommissionär, Agent und Vertreter der Gesellschaft nicht vorstellen. Der Berater / der Privilegierte Kunde präsentiert jegliche Informationen über die Produkte und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft als unabhängiger Partner, der bei der Gesellschaft registriert ist und seine Geschäftshandlungen eigenständig vornimmt.
  2. Der Berater ist verpflichtet, seine Kunden über jegliche möglichen Formen der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zu informieren. Der Berater ist verpflichtet, gegenüber anderen Personen keine Aussagen, Behauptungen und Angebote über die Produkte oder die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu machen, die nicht vollständig, genau und wahrheitsgemäß sind.
    Die Pflicht enthält folgende Bestimmungen:
    1. Der Berater muss die von ihm anzuwerbenden Personen darüber informieren, dass das Geschäftsmodell der Gesellschaft das Multi-Level-Marketing ist.
    2. Der Berater ist verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Informationen über mögliche Einnahmen aus der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft bereitzustellen. Der Berater darf nicht behaupten, dass die Einnahmen aus der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft garantiert und festgesetzt sind. Der Berater muss den anzuwerbenden Personen erläutern, dass sie nur dann erfolgreich werden, wenn sie aktiv sind.
    3. Der Berater darf über die Ergebnisse der erfolgreichen Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft nur anhand von wirklichen Beispielen berichten.
    4. Der Berater kann Angaben über das Verkaufsvolumen, den Warenumsatz und mögliche Einnahmen aus der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft verwenden, die die Gesellschaft auf ihrer Internetseite oder in ihren Informations- und Werbematerialien veröffentlicht hat.
    5. Der Berater darf keine wahrheitswidrigen Informationen über den Kostenaufwand im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit bei der Gesellschaft oder über die unternommenen Anstrengungen und die aufgewendete Zeit, die für die Erzielung des Erfolgs erforderlich sind, verbreiten.
    6. Der Berater muss erkennen und andere Personen darüber informieren, dass die Geschäfte der Gesellschaft auf dem Erwerb von Produkten, auf der Vergrößerung des Marktes und des Vertriebsvolumens sowie auf der Anwerbung neuer Personen für die Zusammenarbeit und ihrer Schulung und Unterstützung aufgebaut werden.
    7. Wenn der Berater auf die Anzeige einer arbeitssuchenden Person reagiert, muss er dieser Person von Anfang an deutlich erklären, dass es um eine eigenständige unternehmerische Tätigkeit und nicht um eine Arbeitsanstellung geht.
    8. Bei der Präsentation muss der Berater die für die Zusammenarbeit anzuwerbende Person darüber in Kenntnis setzen, dass diese Präsentation über mögliche Formen der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft informiert.
    9. Der Berater darf direkt oder indirekt nicht darüber sprechen, dass die Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft und ihre Produkte Teil einer anderen Geschäftstätigkeit sind, die sich von der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unterscheidet.
    10. Der Berater darf Personen, die die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft anstreben, nicht dazu veranlassen, außer dem Registrierungspaket weitere Produkte oder Dienstleistungen der Gesellschaft zu erwerben.
    11. Der Berater ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über die Qualität, Preise, Anwendungsarten und Zusammensetzungen der Produkte sowie über ihre Verfügbarkeit an Verkaufsorten bereitzustellen. Dabei ist der Berater verpflichtet, jene Informationen zu verwenden, die in den Informations- und Werbematerialien der Gesellschaft enthalten und für jene Länder bestimmt sind, in denen der Berater seine Geschäftshandlungen vornimmt.
    12. Der Berater ist nicht berechtigt, Aussagen und Behauptungen in Bezug auf gesundheitsfördernde, heilende und sonstige Eigenschaften der Produkte der Gesellschaft zu machen, die in den Werbe- und Informationsmaterialien und Dokumenten nicht enthalten sind, die die Gesellschaft herstellt und in den Ländern verbreitert, in denen der Berater seine Geschäftshandlungen vornimmt.
  3. Der Berater / der Privilegierte Kunde trägt gegenüber Dritten sowie den staatlichen Behörden und Verwaltungsorganen eigenständig und in vollem Umfang die Verantwortung für seine persönlichen Aussagen und Behauptungen in Bezug auf gesundheitsfördernde, heilende und sonstige Eigenschaften der Produkte, die in den Informations- und Werbematerialien sowie auf der Kennzeichnung der Produkte nicht enthalten sind.
  4. Der Berater trägt gegenüber Dritten und den staatlichen Behörden sowie Verwaltungsorganen eigenständig und in vollem Umfang die Verantwortung für die von ihm gemachten Aussagen und Behauptungen in Bezug auf mögliche Einnahmen aus der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft, die auf der Internetseite, im Vergütungsplan und in den Informations- und Werbematerialien der Gesellschaft nicht enthalten sind.
  5. Der Berater / der Privilegierte Kunde darf Produkte anderer Unternehmen unter dem Markenzeichen "Siberian Health", SIBERIAN WELLNESS nicht promoten.
  6. Der Berater / der Privilegierte Kunde ist nicht berechtigt, Produkte der Gesellschaft und ihre Einzelverpackung abzuändern, unter anderem darf er die Kennzeichnung und die Etiketten der Produkte nicht verändern und sie unter einer anderen Bezeichnung oder unter einer anderen Firmenbezeichnung vertreiben.
  7. Der Berater ist nicht berechtigt, die von der Gesellschaft erstellten Informations- und Werbematerialien oder die von ihm abgewandelten Informations- und Werbematerialien der Gesellschaft eigenständig nachzudrucken und sie als Informations- und Werbematerialien der Gesellschaft vorzustellen.
  8. Der Berater darf keine elektronischen Nachrichten über die Gesellschaft, ihre Geschäftstätigkeit und ihre Produkte an Personen schicken oder weiterleiten, zu denen er keine persönlichen oder geschäftlichen Kontakte pflegt.
  9. Der Berater muss alle Personen, die er für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft anwirbt, umfassend und wahrheitsgemäß über folgende Fragen informieren: Produkte, Aktionen, Bonusanrechnungen, Vergütungsplan, Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit, Produktpreise, Anwendungsart der Produkte, Gründe für die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft, Garantien, Rückgabe und Rückkauf der zu vertreibenden Produkte, Schulungsprogrammen u.s.w.
  1. Die Vergütung für den Berater wird durch den Vergütungsplan geregelt.
  2. Lediglich für die Tatsache der Registrierung einer vom Berater angeworbenen Person bei der Gesellschaft rechnet die Gesellschaft dem Berater keine Bonuspunkte an und zahlt ihm keine Prämien aus, es sei denn, diese Person erwirbt Produkte der Gesellschaft, empfiehlt sie weiteren Menschen und wirbt diese Menschen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft an.
  3. Der Berater, der als Einzelunternehmer tätig ist, erhält Prämien für seine Tätigkeit; die Höhe der Prämien hängt von seinem Persönlichen Volumen sowie vom Einkaufsvolumen der Mitglieder seiner Struktur ab und wird nach den Vorschriften bestimmt, die im Vergütungsplan enthalten sind.
  4. Die detaillierten Prämienberechnungen kann der Berater in seinem BackOffice auf der Internetseite der Gesellschaft einsehen.
  5. Prämien werden auf das Bankkonto des Beraters überwiesen.
  6. Auszahlungen von Prämien an den Berater können von unterschiedlichen juristischen Personen vorgenommen werden, die der Gesellschaft angehören; dies hängt davon ab, in welchem Land der Berater und Mitglieder seiner Struktur ihre persönlichen Einkäufe getätigt haben.
  7. Ein Berater, der ein Einzelunternehmer ist, hat das Recht, die auf dem Bonuskonto angesammelten Boni als Rabatt beim Kauf von Produkten während eines Kalendermonats zu verwenden. Um seine Bonuspunkte als Rabatt beim Kauf von Produkten in dem Shop SIBERIAN WELLNESS einlösen zu können, hat man seine Identität nachzuweisen (durch die Vorlage eines Personalausweises, Führerscheines oder eines anderen Identitätsnachweises).
  8. Der Berater / der Privilegierte Kunde, der kein Einzelunternehmer ist und keine regelmäßigen Einnahmen aus der Empfehlung von Produkten der Gesellschaft an weitere Menschen erwirtschaftet, sammelt seine Bonuspunkte auf dem Bonuskonto an und hat die Möglichkeit, sie beim Erwerb von Produkten als Rabatt zu verwenden. Um seine Bonuspunkte beim Kauf von Produkten in dem Shop SIBERIAN WELLNESS als Rabatt einlösen zu können, hat man seinen Identitätsnachweis (Personalausweis, Führerschein oder einen anderen Identitätsnachweis) vorzulegen.
  9. Die Gesellschaft übernimmt die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem bewilligten Vergütungsplan.
  10. Die Gesellschaft ist berechtigt, Ergänzungen und Änderungen in den Vergütungsplan und die Bedingungen zur Erlangung von Qualifikationen einzubringen, und informiert über die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ihre Berater.
  1. Der Erhalt der Integrität und Stabilität der vom Berater gebildeten Struktur ist für alle Subjekte der Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft prioritär.
  2. Die Gesellschaft sowie alle Berater der Gesellschaft können nicht garantieren, dass es im Zusammenhang mit dem sich wandelnden Markt nicht zu keiner Fluktuation der Kunden, der Privilegierten Kunden und Berater kommt.
  3. Der Berater darf keine Handlungen vornehmen, die auf die Zerschlagung der Strukturen gerichtet sind, und sich in die Tätigkeit anderer Strukturen einmischen; unter anderem ist ihm Folgendes untersagt:
    – Berater / Privilegierte Kunden aus anderen Strukturen zum Wechsel in seine Struktur zu zwingen oder ihnen Angebote dieser Art zu machen;
    – andere Berater / Privilegierte Kunden dazu zwingen, die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zu beenden, oder ihnen Angebote dieser Art zu machen;
    – einen Kandidaten für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft anzuwerben, der bereits von einem anderen Berater angeworben wurde;
    – Beratern / Privilegierten Kunden aus anderen Strukturen kommerzielle und Geschäftsangebote zu machen, die mit der Tätigkeit der Gesellschaft oder mit der Tätigkeit anderer Unternehmen im Zusammenhang stehen;
  4. Wenn der Berater gegen die unter Ziffer 10.3. angeführten Untersagungen verstößt, ist die Gesellschaft berechtigt, gegen ihn Sanktionen zu verhängen, die unter Ziffern 5. und 20. angegeben sind.
  1. Die Berater der Gesellschaft sind berechtigt, mit der Gesellschaft zusammenzuarbeiten und diese Tätigkeit mit anderen Tätigkeiten zu vereinbaren. Die Berater der Gesellschaft, die den Business-Team-5000-Status und höher haben, sind berechtigt, mit der Gesellschaft zusammenzuarbeiten und diese Tätigkeit mit anderen Tätigkeiten zu vereinbaren; ausgenommen ist die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die das Multi-Level-Marketing und den direkten Vertrieb betreiben.
  2. Dem Berater ist untersagt, die Struktur, die Ebene der Mentoren und die Shops SIBERIAN WELLNESS zu nutzen, um Waren und Dienstleistungen von externen Organisationen zu promoten.
  3. Wenn der Berater gegen die unter Ziffern 11.1. und 11.2. angeführten Verbote verstößt, ist die Gesellschaft berechtigt, die unter Ziffer 20. angeführten Sanktionen gegen ihn zu verhängen.
  1. Den anzuwerbenden Kandidaten die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit, den Vergütungsplan, die Anforderungen beim Ausfüllen des Registrierungsformulars und die Unterschiede im Status des Privilegierten Kunden und des Beraters zu erläutern.
  2. Alle Anstrengungen zu unternehmen, damit ihre Berater und Privilegierten Kunden, die ihrer Struktur angehören, die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit sowie die geltenden Gesetze einhalten.
  3. Alle Berater, die zu ihrer Struktur gehören, gemäß den Empfehlungen der Gesellschaft zu schulen.
  4. Die Berater ihrer Struktur zu motivieren, regionale und unternehmensbezogene Veranstaltungen zu besuchen und an Schulungen und Incentive Programmen der Gesellschaft teilzunehmen.
  5. Ihre Struktur ständig weiter zu entwickeln, den Kontakt zu den Beratern und den Privilegierten Kunden der Struktur zu pflegen und sie umfassend zu unterstützen.
  6. Die Berater der eigenen Struktur rechtzeitig mit Informationen zu versorgen, die unterschiedliche Treffen, Veranstaltungen, Schulungen, Neuheiten usw. betreffen.
  7. An den Incentive Programmen, Geschäftsterminen und Schulungen der Gesellschaft in Entsprechung mit dem Event-Jahreskalender und dem Programm, das von der Gesellschaft verabschiedet wurde, persönlich teilzunehmen.
  8. Dem Berater ist untersagt, von Personen, die er als Mentor betreut, sowie von Personen, die sein Berater für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft anwirbt, Gebühren für Schulungen, Vorbereitungen auf Seminare, soziale und kulturelle Veranstaltungen und (oder) sonstige Maßnahmen zu verlangen.
  1. Consultants qualified as Business Team 5000 and higher are additionally granted by the Company with the following rights:
    1. the right to participate in special Incentive Programs run by the Company;
    2. the right to get special training;
    3. the right to membership in Clubs;
    4. the right to conduct international business as soon as he/she is qualified as Ruby Business Leader.
  2. Additional rights and obligations of Consultants qualified as Business Leader and higher
    1. Consultants qualified as Business Leader and higher are given an additional right to develop business on the territories of other countries and regions, officially opened by the Company. Requests for conducting activity on the territory of other country are considered by the Company on individual basis.
    2. Once the Organization's sales volume on the territory of other country reaches 1,900 points, a Consultant qualified as Business Leader or higher shall assume obligations to develop this Organization and increase its sales volume. Detailed terms and conditions of conducting activity can be found in the Mutual Cooperation Agreement.
    3. To run business in other country, Consultants qualified as Business Leader or higher shall:
      • complete special training from the Company, devoted to the peculiarities of the legislation and conditions of conducting activity on the territory of the country,
      • conclude a Mutual Cooperation Agreement with the Company which regulates activity on the territory of other country.
    4. If within three months after the conclusion of a Mutual Cooperation Agreement with the Company, Business Leader does not fulfill its obligations to develop the Organization which has reached a sales volume of 1,900 points or more in other country, the Company has the right to terminate the Agreement unilaterally. In this case, the above-mentioned Organization, as well as the rights and obligations for its development, may be transferred by the Company to an upline Business Leader or another Business Leader, who conducts the activity in this country, without the Consultant's consent.
    5. A Mentor qualified as Sapphire Business Leader and higher has the right, at his/her own discretion, to optimize the Organazation of a downline Consultant, if this Consultant is terminated for violation of the Consultant Standards and Statement of Policies and Procedures.
  1. Consultants and Privileged Clients are obliged to follow confidentiality and non-disclosure rules in regard to the Company's information, which is considered as a commercial secret and service information, as well as in regard to the personal data of other persons, who cooperate with the Company, namely:
    • copyright materials;
    • confidential and private business information of the Company;
    • information about Mentors, which discloses or is related to all the components of the Mentorship organization within business with the Company, including all lists of Consultant branches and all information about them;
    • production and modification of the Company's products;
    • business plans of the Company;
    • volumes of personal and group purchases of Consultants and their organizations, their income and other financial information;
    • personal data of Privileged Clients and Consultants, contact information of Privileged Clients and Consultants.
  2. Confidential information can be available to Consultants on their Personal pages on the Company's Website. To protect confidential information, Consultants and Privileged Clients shall not:
    • disclose any confidential information to any third party;
    • disclose a password or other access code from Personal account to any third party;
    • use or disclose any confidential information to any person, partnership, association, corporation or other legal entity.
  3. Upon termination of cooperation with the Company, a Consultant, who possesses documents containing confidential information of the Company, is obliged to return them to the Company.
  4. The terms of confidentiality shall remain in full force during the entire period of Privileged Client's or Consultant's registration with the Company, as well as after its cancellation or termination.
  5. Collection, storage, processing, use and other actions with the Consultants' or Privileged Clients' personal data are carried out by the Company in accordance with legislative requirements.
  6. The disclosure of the Company's confidential information, excluding the cases when it is permitted by the Company, leads to significant and irreparable damage to the Company. Therefore the Company reserves the right to file a lawsuit against a person who is responsible for disclosure, to claim recovery of damages incurred, and also to take other measures in accordance with applicable legislation.
  1. Um Produkte zu bewerben und deren Verkaufsvolumen zu steigern, nutzt die Gesellschaft die Multi-Level-Marketing-Methode. Das bedeutet, dass man die Produkte in den Shops SIBERIAN WELLNESS persönlich und im Internet-Shop der Gesellschaft auf Empfehlung seines Beraters oder Mentors erwerben kann.
  2. Der Berater ist berechtigt, die Produkte nur in jenem Land zu vertreiben, in dem diese Produkte von der Gesellschaft zertifiziert wurden. Der Berater kann die Informationen über die Zertifizierung der Produkte in dem betreffenden Land im Shop SIBERIAN WELLNESS erhalten, in dem er diese Produkte erworben hat.
    1. Bei einem Verstoß gegen die in Abschnitt 15.2 festgelegte Anforderung trägt der Berater die Verantwortung gemäß der Gesetzgebung des Landes, in dem der Handel mit nicht zertifizierten Waren durchgeführt wurde. Die Gesellschaft kann Sanktionen gegen einen Berater verhängen, der gegen die im Abschnitt 15.2 festgelegten Anforderungen gemäß Abschnitt 20 der Kooperationsregeln verstoßen hat. In diesem Zusammenhang kann für den Schuldigen der Verkauf von Waren im SIBERIAN WELLNESS Store und im Online-Shop der Gesellschaft eingeschränkt werden, sofern dies nach den Gesetzen des Landes zulässig ist.
  3. In Absprache mit der Gesellschaft ist der Berater, der den Business-Leader-Status und höher hat, berechtigt, einen SW-Shop gemäß den von der Gesellschaft eingeführten Standards zu eröffnen.
  4. Der Berater, der Produkte im Einzelhandel von Hand zu Hand oder über den von ihm eröffneten SW-Shop vertreibt, muss diese Produkte zu Preisen verkaufen, die die Gesellschaft für das Land bestimmt hat, in dem der Vertrieb stattfindet.
  5. Der Berater ist berechtigt, Produkte nur dem Endkäufer (dem Endverbraucher) unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze zu verkaufen.
  6. Beratern ist untersagt, Online-Shops zu organisieren oder Produkte über bereits funktionierende Online-Shops und Verkaufsplattformen zu vertreiben sowie Produkte den Zwischenhändlern für deren weiteren Verkauf über Verkaufsplattformen oder Online-Shops zu übermitteln oder zu verkaufen.
  7. Der Berater ist nicht berechtigt, Waren mithilfe der Kataloge für Bestellungen per Post, des Telemarketings, der Radiosender, des Fernsehens, sonstiger Massenmedien sowie über Fax, Internet, Mailing, Newsletter oder sonstige Versandwege zu verkaufen oder sie zum Verkauf oder zur Präsentation anzubieten.
  8. Der Berater ist nicht berechtigt, eigenständig oder über Zwischenhändler Waren zum Verkauf in Einzelhandelsläden, Apotheken, Schönheits- und Friseursalons, auf Messen und Ausstellungen, in Kiosken und Kleinverkaufsstellen, auf Märkten, Auktionen und in ähnlichen Einrichtungen sowie an sonstigen Orten, die keine Genehmigung für den Verkauf der Produkte der Gesellschaft haben, auszustellen.
  9. Der Berater ist berechtigt, Waren über den Internet-Shop der Gesellschaft nur für den persönlichen Gebrauch zu erwerben.
  1. Die Gesellschaft garantiert, dass sie Produkte herstellt, die von angemessener Qualität sind und den geltenden Standards und Gesetzen entsprechen. Unter Beachtung aller Hinweise zur Verwendung der Produkte kann kein Risiko für das Leben und die Gesundheit der Menschen entstehen.
  2. In den SW-Shops und bei Beratern, die Produkte von Mensch zu Mensch vertreiben, kann man entsprechende Dokumente einsehen, die die Qualität der Produkte bestätigen.
  3. Wenn eine Ware, die bei der Gesellschaft erworben wurde, aus irgendeinem Grund von mangelhafter Qualität ist, kann man sie an die Gesellschaft zurückgeben. Der Privilegierte Kunde kann in diesem Fall seine Ware gegen eine ähnliche Ware von sachgemäßer Qualität eintauschen oder den gezahlten Geldbetrag abzüglich der angerechneten Boni zurück erhalten. Der Berater kann seine Ware gegen eine ähnliche Ware von sachgemäßer Qualität eintauschen oder den gezahlten Geldbetrag abzüglich der angerechneten Boni und ausgezahlten Prämien zurück erhalten.
  4. Wenn der Berater eine Ware von mangelhafter Qualität verkauft hat, ist er verpflichtet, dem Käufer den gezahlten Geldbetrag zurück zu erstatten.
  5. Ansprüche wegen mangelhafter Qualität der Ware sind bei der Gesellschaft innerhalb des Verfallsdatums der Ware geltend zu machen.
  6. Waren von guter Qualität können an die Gesellschaft zurückgegeben werden, wenn der Verkaufsbeleg oder die Kassenquittung vorhanden sind, die Einzelverpackung nicht beschädigt ist, die Waren nicht benutzt wurden und die Rückgabe der Waren den geltenden Gesetzen nicht widerspricht.
  1. Die Bezeichnung der Gesellschaft sowie sonstige Objekte des geistigen Eigentums und Individualisierungsmittel (Firmenbezeichnung, Logo, Handelsmarke, Warenzeichen, Patente u.a.m.) gehören ausschließlich der Gesellschaft.
  2. Alle firmeneigenen Druckerzeugnisse, Schulungsunterlagen, Audio- und Videomaterialien, Multimedia-Produkte, Bilder, Musikwerke und Gedichte der Gesellschaft sind durch Gesetze geschützt und können ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Gesellschaft nicht verwendet werden.
  3. Präsentationen, Schulen, Vorlesungen, Seminare, Trainings und sonstige Veranstaltungen, die von der Gesellschaft organisiert werden, sind sein geistiges Eigentum. Jegliche Bild-, Video- oder Audioaufnahmen dieser Veranstaltungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft gestattet.
  4. Jegliche Bild-, Video- und Audioaufnahmen von Präsentationen, Schulen, Vorlesungen, Seminaren, Trainings und sonstigen Veranstaltungen, die von Beratern organisiert werden, sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Beraters gestattet.
  5. Die Aufnahme der Präsentationen, Schulungen, Seminaren, Trainings und sonstiger Veranstaltungen, die von der Gesellschaft oder Beratern organisiert werden, mit verdeckter Kamera ist untersagt.
  6. Die Berater sind nicht berechtigt, Waren und Erzeugnisse herzustellen, die die Bezeichnung oder das Logo der Gesellschaft, ihre Handelszeichen, Warenzeichen und die Firmenbezeichnung enthalten.
  7. Die Berater sind nicht berechtigt, die Objekte des geistigen Eigentums der Gesellschaft bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Gesellschaft zu verwenden (unter anderem dürfen keine Firmenbezeichnungen, Logos, Symbole und Handelszeichen auf Fahrzeuge, Hausfassaden, Objekte der Außenwerbung, in Telefonbüchern oder auf Büroutensilien angebracht werden).
  8. Das Recht auf die Verwendung der Warenzeichen der Gesellschaft zwecks der Ausübung der Geschäftstätigkeit kann einem Privatunternehmen in Entsprechung mit dem Verfahren für die Eröffnung und den Bestimmungen über die Tätigkeit der Privatunternehmen eingeräumt werden.
  9. Die Verwendung der Objekte des geistigen Eigentums der Gesellschaft ohne ihre Genehmigung bedeutet eine Verletzung der Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit und zieht für den Zuwiderhandelnden die Sanktionen nach sich, die in diesen Geschäftsbedingungen enthalten sind, sowie die Verantwortung, die von geltenden Gesetzen vorgesehen ist.
  1. Die Berater können, ohne das Recht sie zu vervielfältigen, die Werbematerialien, die von der Gesellschaft erstellt und in Umlauf gebracht werden, ohne eine vorläufige Genehmigung durch die Gesellschaft verwenden.
  2. Der Berater ist berechtigt, in Absprache mit der Gesellschaft die Werbe- und Informationsveranstaltungen zwecks der Geschäftsentwicklung zu organisieren und daran teilzunehmen.
  3. Die Gesellschaft hat ihre eigene Internetseite: https://siberianhealth.com. Die offizielle Internetseite der Gesellschaft enthält Informationen über die Gesellschaft, ihre Produkte, Angebote für Privilegierte Kunden und Berater sowie geschäftliche Informationen für Personen, die mit der Gesellschaft zusammenarbeiten. Die Berater haben auf der Internetseite der Gesellschaft ihre persönlichen Accounts, die sie nur über ihre Zugangsdaten erreichen.
  4. Der Berater ist nicht berechtigt, ohne eine vorläufige Genehmigung durch die Gesellschaft stellvertretend für die Gesellschaft Interviews für gedruckte, elektronische oder TV-Medien (Massenmedien) zu geben oder Werbeanzeigen in den Medien sowie im Internet zu schalten.
  5. Der Berater ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Gesellschaft und ohne Bewilligung der Form und Inhalte, Werbe-, Informations- und Referenzmaterialien und/oder Dokumente auf Papier-, Audio-, Video- oder elektronischem Träger zu vervielfältigen und in Umlauf zu bringen, die im Zusammenhang mit der Gesellschaft, ihren Waren und ihrer Geschäftstätigkeit stehen.
  6. Die Berater können an den Ausstellungen und Messen teilnehmen, um Produkte der Gesellschaft zu präsentieren; darüber hinaus können sie dort Beratungstermine zur Anwendung von Produkten durchführen, und Waren auf zeitlich befristeten Ausstellungen und Messen (nicht länger als drei Kalendertage) verkaufen, wenn dies den geltenden Gesetzen des Landes nicht widerspricht, in dem die Messe oder die Ausstellung stattfindet.
  7. Der Berater ist berechtigt, einen Promostand zu verwenden, der von der Gesellschaft hergestellt wurde, um die Produkte der Gesellschaft vorzustellen und die Werbe- und Informationstätigkeit entsprechend den geltenden Gesetzen zu betreiben. Der Verkauf von Produkten am Promostand ist untersagt.
  8. Unerbetene elektronische Briefe
    Die Gesellschaft verbietet ihren Beratern, unerbetene kommerzielle elektronische Briefe zu verschicken, wenn diese Briefe den geltenden Gesetzen und Vorschriften nicht entsprechen und als SPAM klassifiziert werden.
  9. Online-Verhalten
    1. Internetseiten der Berater
      Die Berater können zwecks der Promotion der Geschäfte und Produkte der Gesellschaft ihre eigene Internetseite erstellen und betreiben, wenn sie die unten angeführten Vorschriften einhalten. Die Internetseiten der Berater werden nur zwecks der Werbung und nicht zwecks des Verkaufs betrieben. Bevor die Internetseite online geht, muss der Berater der Gesellschaft eine Beta-Version seiner Internetseite zur Prüfung vorlegen und eine schriftliche Genehmigung erhalten. Jedwede Veränderung an der genehmigten Internetseite muss der Gesellschaft mitgeteilt werden; um Änderungen vornehmen zu können muss der Berater zunächst eine schriftliche Genehmigung von der Gesellschaft erhalten. Die Berater können ihre eigenen Internetseiten erstellen, vorausgesetzt der Fall, dass diese Internetseiten und die Inhalte dort den Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit entsprechen. Damit garantiert der Berater, dass seine Handlungen rechtmäßig sind und seine Kunden oder potentielle Berater nicht in die Irre geführt werden. Die Berater verzichten auf jegliche Forderungen gegenüber der Gesellschaft und verpflichten sich, diese Bestimmungen einzuhalten. Um die Genehmigung für den Start der neuen Internetseite oder für die Einbringung von Änderungen in die bestehende zu erhalten, muss man alle erforderlichen Informationen an moderation-team@sibvaleo.com schicken.
    2. Anforderungen an die Gestaltung der Internetseite des Beraters.
      Die Internetseite sollte sich ihrem Design und ihrer Struktur nach optisch von der offiziellen Internetseite der Gesellschaft unterscheiden. Auf jeder Unterseite des Internetauftritts des Beraters muss Folgendes enthalten sein:
      • Aufschrift „Persönliche Internetseite des Beraters von Siberian Wellness“ (Schriftgröße mind. 20 Punkt).
      • Name und Rang des Beraters (Schriftgröße mind. 18 Punkt).
      • Bild des Beraters (Bildgröße mind. 200 x 200 Pixel).
      • Kontaktdaten des Beraters (Schriftgröße mind. 12 Punkte).
      • Button für die Weiterleitung auf die offizielle Internetseite der Gesellschaft mit der Aufschrift „Offizielle Internetseite der Gesellschaft“ und dem Empfehlungslink.
      1. Für die Gestaltung der Internetseite sind nur der aktuelle Firmenstil und die Logos der Gesellschaft zu verwenden. Das aktuelle Brand-Style-Handbuch ist in dem geschlossenen Teil der Internetseite unter Rubrik "Business-Tools" zu finden.
    3. Inhaltsbefüllung der externen Internetseite
      Der Berater haftet für die Inhalte seiner Internetseite und garantiert, dass sie in Entsprechung mit den offiziellen Informationen der Gesellschaft befüllt wird.
    4. Die Internetseite des Beraters dient dem Zweck, ausschließlich die Produkte und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu promoten.
      Die Internetseite des Beraters muss durch Inhalte und Informationen befüllt werden, die die Gesellschaft erstellt und promotet. Der Berater darf andere Produkte, Dienstleistungen und Möglichkeiten, die nicht von der Gesellschaft angeboten werden, nicht bewerben.
      1. Um die Produkte zu promoten, empfiehlt es sich, auf den Websites der Berater entsprechende Referenzlinks zum Online-Shop der Gesellschaft für die Länder einzufügen, in denen der Online-Shop betrieben wird. In diesem Fall wird der Einkauf auf die persönliche Registrierungsnummer des Beraters angerechnet, dem dieser Referenzlink gehört.
      2. In einem Land, in dem der Online-Shop der Gesellschaft nicht betrieben wird, ist der Verkauf von Waren über Online-Shops nur den Shops SIBERIAN WELLNESS der Berater gestattet, die in Abstimmung mit der Gesellschaft eröffnet wurden.
        Die Inhaber dieser Online-Shops sind verpflichtet:
        – die Registrierungsnummer des Beraters / des Privilegierten Kunden anzufordern und unter Angabe dieser Nummer Bonuspunkte zu verbuchen;
        – sich an die Politik der einheitlichen Produktpreise der Gesellschaft zu halten;
        – nur die Produkte der Gesellschaft anzubieten;
        – die Gesetzgebung des Landes, in dem der Online-Shop betrieben wird, zu beachten.
      3. Jegliche Informationen über das Vorhandensein eines offiziellen Online-Shops im betreffenden Land findet man auf der Internetseite der Gesellschaft.
    5. Domainnamen, E-Mail-Adressen und Online-Pseudonyme
      Den Beratern ist nicht gestattet, Warenzeichen der Gesellschaft sowie ihre Firmen- und Produktbezeichnung für die Registrierung von Domainnamen, E-Mail-Adressen oder Online-Pseudonyme zu verwenden.
    6. Online-Auktionen und Online-Marktplätze
      Jegliche Produkte und Dienstleistungen der Gesellschaft dürfen auf Online-Auktionen und Online-Marktplätzen nicht angeboten werden. Dazu gehören market.yandex.ru, torg.mail.ru, amazon.com, ebay.com, avito.ru, youla.ru, prom.ua, deal.by, satu.kz, prom.md, negociol.com, ticiz.com, olx.com. Die Liste ist nicht abschließend.
      1. Die kostenpflichtige Werbung von externen Internetseiten der Berater im Werbesystem der Auktionen und Social Media (Яндекс.Директ, Google AdWords, MyTarget, Begun, Werbenetzwerk ВКонтакте, Facebook, Instagram uns sonstige Formen der kostenpflichtigen Werbung) ist zulässig, wenn die Anforderungen, die in den Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit an die Erstellung, Gestaltung, Inhaltsbefüllung und das Betreiben der externen Internetseite des Beraters enthalten sind, erfüllt werden (einschließlich der Ziffer 15.4, 15.6, 17.1, 17.8, 18.9.1, 18.9.2, 18.9.2.1, 18.9.3, 18.9.4, 18.9.4.1, 18.9.4.2, 18.9.4.3, 18.9.5). Die Aufzählung ist nicht abschließend.
      2. Beim Schalten der kostenpflichtigen Werbung von externen Internet-Seiten der Berater im Werbesystem der Auktionen und Social Media (Яндекс.Директ, Google AdWords, MyTarget, Begun, Werbenetzwerk ВКонтакте, Facebook, Instagram und sonstige Formen der kostenpflichtigen Werbung) ist das Einfügen von Referenzlinks der Berater nicht gestattet. Eine Werbeanzeige muss den Nutzer über den Link auf die externe Internetseite des Beraters weiter leiten.
      3. Beim Schalten der kostenpflichtigen Werbeanzeigen für die externen Internetseiten der Berater in Werbesystemen der Auktionen und Social Media (Яндекс.Директ, Google AdWords, MyTarget, Begun, Werbenetzwerk ВКонтакте, Facebook, Instagram und sonstige Formen der kostenpflichtigen Werbung) ist nicht gestattet, dass die Bezeichnung Siberian Wellness und die Wortkombination "Сибирское здоровье" im Text der Werbeanzeigen vorkommen und als Schlüsselwörter bei der Übersetzung der Werbung von Produkten und Produktserien verwendet werden.
      4. Beim Schalten der kostenpflichtigen Werbeanzeigen für die externen Internetseiten der Berater in Werbesystemen der Auktionen und Social Media (Яндекс.Директ, Google AdWords, MyTarget, Begun, Werbenetzwerk ВКонтакте, Facebook, Instagram und sonstige Formen der kostenpflichtigen Werbung), die Werbebanner verwenden, ist nicht gestattet, dass auf Werbebannern die Objekte des geistigen Eigentums der Gesellschaft untergebracht werden (Firmenbezeichnung, Logo, Warenzeichen, Handelszeichen, Patente usw.).
    7. Verwendung des geistigen Eigentums Dritter
      Beim Hinterlassen von Nachrichten in Social Media haftet der Berater für die Verwendung der Markenzeichen, Dienstleistungszeichen, der Urheberrechte oder des intellektuellen Eigentums Dritter.
    8. Verbotene Informationen
      Die Berater sind nicht berechtigt, Informationen zu veröffentlichen oder etwas mit Veröffentlichungen und Materialien zu tun, die:
      – sexueller Art, unanständig sind oder einen Bezug zur Pornografie haben;
      – beleidigend, schändend, bedrohend, schädlich, diskreditierend, verleumderisch oder diskriminierend sind (wenn sie einen Bezug zur Nationalität, Rassen- und ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, körperlicher Versehrung und so weiter haben);
      – im Zusammenhang mit Gewalthandlungen stehen (das gilt auch für Gewaltdarstellungen in Videospielen);
      – Produkte eines beliebigen rechtswidriges Verhaltens sind;
      – Rechte auf das geistige Eigentum der Gesellschaft oder Dritter verletzen.
    9. Schließung der externen Internet-Seite und ihre Weitergabe
      Wenn die Registrierung des Beraters bei der Gesellschaft beendet wird, muss er eine der folgenden Handlungen vornehmen:
      – seine externe Internetseite schließen
      – seine externe Internetseite einem anderen Berater mit der Zustimmung der Gesellschaft innerhalb von drei Tagen übergeben und die Daten über die Schließung oder die Weitergabe an einen neuen Inhaber per E-Mail an: call-centre@sibvaleo.com.;
      – wenn der Berater den Domainnamen behält, ist er verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach der Beendigung seiner Registrierung die Inhalte, die im Zusammenhang mit der Gesellschaft stehen, von der externen Internetseite zu löschen, unter anderem Informationen über die Gesellschaft, ihre Produkte und den Hinweis darauf, dass die Internetseite dem Berater der Gesellschaft gehört.
    10. Wenn oben genannte Bestimmungen verletzt werden, übermittelt die Gesellschaft an die auf der Internetseite angegebenen Kontaktdaten eine vorherige Benachrichtigung über die festgestellten Verstöße und behält sich das Recht vor, sich an Webhosting-Anbieter und Dritte zu wenden und von ihnen die Sperrung der Internetseite zu fordern. Die Gesellschaft kann die Entscheidung über die Sperrung ändern, wenn auf der Internetseite innerhalb von einer Kalenderwoche nach der Benachrichtigung Änderungen vorgenommen werden und die Internetseite danach den oben genannten Bedingungen entspricht.
  10. Erstellen von Gruppen in Social Media
    1. In der Beschreibung der Gruppe oder der Internetseite muss ihre Zugehörigkeit zur Marke Siberian Wellness widergespiegelt werden. Es sind unbedingt der Name, Vorname, Vatersname (falls vorhanden), Stadt und Registrierungsnummer des Beraters anzugeben. Zulässig sind Referenzlinks, die zum Online-Shop der Gesellschaft, zur Website und Online-Registrierung führen.
      In der Bezeichnung der Gruppe, der Internetseite oder des persönlichen Profils ist die Wortverbindung Siberian Wellness unzulässig (auch ihre Übersetzung in andere Sprachen oder Transkription). Es ist möglich, andere Namen und Wortverbindungen zu verwenden, die im Zusammenhang mit der gesunden Lebensweise, Schönheit, dem Netzwerk-Marketing oder Sibirien stehen. Im Namen und in der Beschreibung der Gruppe, der Internetseite oder des persönlichen Profils dürfen keine Aufrufe enthalten sein, auf dem Wege bei der Gesellschaft einzusteigen, der der Wirklichkeit nicht entspricht, zum Beispiel solche wie „Einstellung bei Siberian Wellness".
    2. Zur Gestaltung der eigenen Gruppen ist es erforderlich, Elemente im Firmenstil der Gesellschaft zu verwenden. Varianten für das Profilbild/Accountbild können auf der geschlossenen Internetseite der Gesellschaft, im Bereich "Business-Tools" heruntergeladen werden.
    3. Bedenken Sie, dass die Produkte von Siberian Wellness keine Arzneimittel sind. Die Werbung von Nahrungsergänzungsmitteln soll
      a) nicht den Eindruck erwecken, dass Nahrungsergänzungsmittel Arzneimittel sind und (oder) eine heilende Wirkung haben;
      b) keine Hinweise auf konkrete Fälle der Genesung der Menschen und Verbesserung ihres Zustandes nach der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln beinhalten;
      c) kein Danksagungen seitens der Personen enthalten, die diese Nahrungsergänzungsmittel verwendet haben;
      d) zum Verzicht auf die gesunde Nahrung nicht anregen;
      e) durch Hinweise auf die durchgeführten Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der behördlichen Zulassung für die NEM erforderlich sind, sowie durch Hinweise auf Ergebnisse anderer Untersuchungen keine direkte Empfehlung zur Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln sein und keinen falschen Eindruck über die Vorteile von Nahrungsergänzungsmitteln erwecken.
    4. Es ist untersagt, die Informationen über Produkte von Siberian Wellness mit Informationen über Produkte anderer Unternehmen zu kombinieren.
    5. Der Vertrieb von Produkten der Gesellschaft über die Gruppen in Sozialen Netzwerken ist nicht gestattet. Sie können Produkte nur empfehlen und entsprechende Referenzlinks einfügen. Solche Kommentare wie "Sie können dieses Produkt bei mir erwerben" usw. stellen eine Verletzung der Bestimmungen dar.
    6. Kostenpflichtige Werbeanzeigen der Gruppen der Berater in Sozialen Netzwerken und die kostenpflichtige Promotion der persönlichen Accounts in Sozialen Netzwerken sind zulässig, wenn die Anforderungen an die Erstellung der zu bewerbenden Gruppe oder des Accounts, die in den Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit enthalten sind, eingehalten werden (Ziffer 18.10).
      1. Beim Schalten von kostenpflichtigen Werbeanzeigen der Gruppen der Berater in Sozialen Netzwerken sowie bei der kostenpflichtigen Promotion der persönlichen Accounts in Sozialen Netzwerken ist die Platzierung eines Referenzlinks zwecks des Targetings nicht gestattet. Die Werbeanzeige soll den Nutzer über den Link zu der zu bewerbenden Gruppe des Beraters oder zu seinem persönlichen Account führen.
      2. Es ist verboten, beim Platzieren von kostenpflichtigen Werbeanzeigen der Gruppen der Berater in Sozialen Netzwerken und bei der kostenpflichtigen Promotion der persönlichen Accounts in Sozialen Netzwerken im Text der Werbeanzeige die Firmenbezeichnung "Siberian Wellness" und die Wortverbindung "Сибирское здоровье" zu verwenden sowie sie als Schlüsselwörter in der Werbung, in der Übersetzung und Transliteration der Warenbezeichnungen und Produktserien von Siberian Wellness zu nutzen.
      3. Es ist verboten, beim Platzieren von kostenpflichtigen Werbeanzeigen der Gruppen der Berater in Sozialen Netzwerken und bei der kostenpflichtigen Promotion der persönlichen Accounts, bei denen Werbebanner eingesetzt werden, die Objekte des geistigen Eigentums der Gesellschaft auf den Werbebanner zu akzentuieren (ihre Firmenbezeichnung, Logo, Handelszeichen, Warenzeichen, Patente usw.).
    7. Es ist nicht gestattet, gemeinsame Einkäufe auf externen Internetplattformen zu organisieren und durchzuführen, unter anderem auf externen Websites und Foren, bei Messenger-Diensten und in Sozialen Netzwerken.
    8. 8Bei Verletzung der Bestimmungen, die unter Ziffer 18 enthalten sind, ist die Gesellschaft berechtigt, gegen Zuwiderhandelnde Sanktionen anzuwenden, die unter Ziffer 20 angeführt sind, und sie zu sperren.
    Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit der Berater und der Gesellschaft besteht in der Aufrechterhaltung einer Geschäfts- und Unternehmenskultur in jedem SW-Shop.
  1. Es ist verboten, in einem SW-Shop
    1. Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu vertreiben und zu bewerben.
    2. Waren, Produkte und Werbe-und Informationsmaterialien der Gesellschaft zu vertreiben und zu bewerben, die im Produktsortiment für das betreffende Land nicht enthalten sind.
    3. Wachen in den SW-Shops zu halten, um potentielle Privilegierte Kunden oder Berater, die den Shop aufsuchen, anzuwerben.
      Ein dauerhafter und unberechtigter Aufenthalt der Berater im Verkaufsraum wird als Wache angesehen. Termine mit Kunden, Schulungen und Workshops sind in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten in den SW-Shops abzuhalten, zum Beispiel, in den Konferenz- oder Besprechungsräumen.
    4. beim Kontakt mit den Privilegierten Kunden oder Beratern anderer Berater in das durch ihren Mentor empfohlene Programm in Bezug auf die Verwendung von Produkten oder den Geschäftsaufbau Änderungen einzubringen.
    5. Gerüchte in Umlauf zu bringen, die das Ansehen oder die Atmosphäre unter den Mitgliedern der Struktur des anderen Beraters negativ beeinflussen können.
    6. Handlungen vorzunehmen, die dazu führen, dass sich der Kandidat des einen Mentors in der Struktur des anderen Mentors registrieren lässt, der ihn für die Tätigkeit bei der Gesellschaft nicht angeworben hat.
    7. Mitarbeiter in den SW-Shops und andere Berater respektlos zu behandeln (sie zu beleidigen und grob zu behandeln, sich rückhaltlos zu verhalten und Kraftausdrücke zu verwenden).
    8. von Mitarbeitern der SW-Shops Handlungen zu fordern, die nicht Teil ihres Aufgabenbereichs sind.
    9. Die öffentliche Ordnung zu stören (laut sprechen, in dem alkoholisierten Zustand auf dem Territorium des SW-Shops sein, gegenüber Kunden oder Mitarbeitern des SW-Shops handgreiflich zu werden, sich sittenlos verhalten usw.).
    10. Auf dem Territorium des SW-Shops Mahlzeiten, alkoholische Getränke, Betäubungsmittel und toxische Substanzen zu sich zu nehmen.
    11. Produkte, Werbe- und Informationsmaterialien sowie weiteres Begleitsortiment zu reservieren und zu buchen.
    12. Sich in den Prozess der Bedienung von Käufern, der Privilegierten Kunden und Beratern durch die Mitarbeiter des SW-Shops einzumischen.
    13. Die festgelegten Öffnungszeiten des SW-Shops zu verletzen.
    14. Jede ärztliche Tätigkeit, die an den öffentlichen Plätzen ausgeübt wird, bedarf der staatlichen Lizenzierung. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, auf dem Territorium des SW-Shops ärztliche Beratungen durchzuführen sowie die Diagnostik zu betreiben und Behandlungsmaßnahmen vorzunehmen. Handlungen dieser Art widersprechen den Grundsätzen und Vorschriften der Gesellschaft.
    15. Kostenpflichtige Veranstaltungen durchzuführen (Schulen, Workshops usw.)
  2. Die SW-Shops sind Räume, die gleiche Möglichkeiten für alle Berater / Privilegierten Kunden bieten. Die Einhaltung von Verhaltensregeln ist für alle Berater und Privilegierten Kunden verpflichtend.
  3. Bei Verstößen gegen Ziffer 19 ist die Gesellschaft berechtigt, gegen Zuwiderhandelnde Sanktionen zu verhängen, die unter Ziffer 20 dieser Bestimmungen angeführt sind.
  1. Wenn bei der Gesellschaft Informationen darüber eingehen, dass gegen die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit verstoßen wurde, leitet die Gesellschaft eine Prüfung ein und fordert den Zuwiderhandelnden sowie seinen Mentor auf, sich zu erklären.
  2. Sollte der Berater der Aufforderung der Gesellschaft innerhalb der angegebenen Frist nicht nachkommen oder die erhobenen Beanstandungen nicht widerlegen, wird über die Sache aufgrund der vorliegenden Informationen entschieden.
  3. Nach Maßgabe der Prüfungsergebnisse entscheidet die Gesellschaft über die Sanktionen gegen den Zuwiderhandelnden und informiert ihn, seinen Mentor sowie den Leader der Struktur über die Entscheidung. Wenn die Gesellschaft nach Eingang der Informationen über die Zuwiderhandlungen keine Maßnahmen unternimmt, bedeutet dies nicht, dass sie auf ihr Recht verzichtet, gleiche Zuwiderhandlungen mit Sanktionen in der Zukunft zu ahnden.
  4. Wenn Handlungen aufgedeckt werden, die materielle oder immaterielle Schäden für Kunden und/oder die Gesellschaft nach sich gezogen haben, so hat die Gesellschaft das Recht, einem Privatunternehmen die Genehmigung für den Vertrieb von Produkten zu entziehen sowie die Zusammenarbeit mit dem Berater einseitig aufzulösen.
  5. Formen der Sanktionen
    1. Mahnung. Nach der ersten Zuwiderhandlung seitens des Privilegierten Kunden / des Beraters liegt es im Ermessen der Gesellschaft, die zuwiderhandelnde Person bezüglich möglicher Sanktionen bei wiederholten Zuwiderhandlungen offiziell zu mahnen.
    2. Aussetzung von Auszahlungen und Sperrung. Aussetzung von Auszahlungen an den Berater und Sperrung der Zugangsdaten zu seinem BackOffice auf der Internetseite der Gesellschaft für bis zu drei Monaten. Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, die Frist für die Aussetzung von Auszahlungen und den eingeschränkten Zugang zu verlängern, solange keine umfassenden Informationen über die Zuwiderhandlung vorliegen.
    3. Geldbuße. Gegen den Berater kann eine Geldbuße in Höhe von einer bis zu drei monatlichen Auszahlungen verhängt werden, die von Beträgen abgezogen wird, die die Gesellschaft dem Berater auf Auszahlungen anrechnet.
    4. Degradierung des Beraters und Entziehung von Qualifikationen.
      1. Wenn die Geschwindigkeit beim Erreichen von Qualifikationen zu hoch ist (Business Profi – in weniger als 3 Monaten, Business Leader – in weniger als 4 Monaten, Sapphire Business Leader – in weniger als 5 Monaten, Ruby Business Leader und höher – in weniger als 6 Monaten) und zu schnellem Wachstum des Gesamtumsatzes (Steigerung um mehr als 50 % pro Monat im Vergleich zum vorherigen) ohne gleichmäßiges Wachstum der Struktur, wird in diesen Monaten eine zusätzliche Kontrolle durchgeführt und die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Zahlung zu der Boni in EXTRAPROGRAMMEN zu verweigern.
      2. Im Falle unerlaubter Verkäufe der Produkte der Gesellschaft über Marktplätze oder andere Vertriebskanäle (mit Ausnahme der von der Gesellschaft offiziell genehmigten) ist der Berater von der Teilnahme an Bonusprogrammen und Incentive Programs ausgeschlossen. Die Gesellschaft behält sich außerdem das Recht vor, die Zahlung von Boni für alle EXTRAPROGRAMME (Success Plan, Quick Start, Siberian Wellness Сar) und Boni für den Geschäftszweig Business Profi, Platinum Club und Diamond Club sowohl an den Berater selbst als auch an seine vorgesetzten Mentoren im Rang Business Profi und höher zu verweigern, in deren Struktur unerlaubte Verkäufe über Marktplätze und andere inoffizielle Vertriebskanäle erfasst wurden.
    5. Sperrung des Referenzlinks des Beraters. Diese Maßnahme wird gegenüber Personen angewandt, die den Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zuwiderhandeln, indem sie im Internet Werbe-und Informationstätigkeit betreiben, bei der kostenpflichtige Anzeigen in auktionsbasierten Werbesystemen und in Werbesystemen der Social Media (Yandex.Direct, Google AdWords, MyTarget, Begun, VK, Facebook, Instagram und sonstige Arten der kostenpflichtigen Werbung) geschaltet werden, darüber hinaus betrifft dies die kostenpflichtige Werbung der Gruppen von Beratern in Social Media und die kostenpflichtige Promotion von persönlichen Profilen in Social Media sowie die kostenpflichtige Werbung der externen Internetseiten der Berater (Ziffern 18.9.6.1–18.9.6.4). Internetnutzer, die den gesperrten Referenzlink anklicken, werden auf die offizielle Internetseite der Gesellschaft geleitet, ohne dass dabei Hinweise auf die Registrierungsnummer des Zuwiderhandelnden zum Vorschein kommen.
    6. Beendigung der Registrierung. Beendigung der Registrierung des Beraters und des Privilegierten Kunden bei der Gesellschaft auf Initiative der Gesellschaft.
  1. Die Gesellschaft ist berechtigt, in den Vergütungsplan, die Bestimmungen für die Erlangung von Qualifikationen, die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit und sonstige Bestimmungen und Vorschriften Änderungen einzubringen und die Informationen über diese Änderungen und Ergänzungen oder die geänderten/korrigierten Texte der Geschäftsbedingungen, Bestimmungen und Vorschriften auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
  2. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Produktpreise und Bonuspunkteanrechnungen beim Erwerb von Produkten zu ändern, Preisnachlässe für Produkte festzulegen, Aktionen zu planen und das Produktsortiment sowie die Zahlungsbedingungen zu ändern. Über Änderungen und Aktionen benachrichtigt die Gesellschaft die Privatunternehmen, die Privilegierten Kunden und Berater durch die Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Internetseite; diese Informationen können auch in den SW-Shops eingesehen werden. Die Gesellschaft kommt nicht für Verluste auf, die infolge dieser Veränderungen oder des Fehlens der Produkte auf Lager entstanden sind.
  3. Die Gesellschaft benachrichtigt die Privatunternehmen, die Privilegierten Kunden und Berater über Änderungen und Aktionen, die unter Ziffer 21.2. enthalten sind, durch Versenden von Infobriefen an die E-Mail-Adressen, die bei der Registrierung angegeben wurden.
  4. Alle Änderungen, die unter Ziffer 21.2 enthalten sind, treten ab dem Datum in Kraft, das im Infobrief der Gesellschaft angegeben ist.
  5. Wenn der Berater oder der Privilegierte Kunde seine E-Mail-Adresse ändert, muss er die Gesellschaft darüber in Kenntnis setzen. Andernfalls gelten die von der Gesellschaft an die ursprüngliche E-Mail-Adresse verschickten Infobriefe als zugestellt und der Empfänger als über alle Änderungen informiert.
    Der Berater und die Gesellschaft erkennen, dass die Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit auf den Aufbau langfristiger Beziehungen und somit auf den Aufbau einer langfristigen und stabilen Geschäftstätigkeit mit der Gesellschaft gerichtet sind. Die Einhaltung von Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit bedeutet die Umsetzung aller Möglichkeiten, die die Gesellschaft bietet, sowie ein gutes Einkommen und finanzieller Wohlstand für alle Berater der Gesellschaft.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie Fragen zu dem Service und der Lieferung haben, wenden Sie sich an das Callcenter oder schreiben Sie uns eine E-Mail

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